Daniel Hosseus – Hauptgeschäftsführer beim Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe © ZDS
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Die deutsche Hafenwirtschaft fordert einen fairen Wettbewerb an Land, wo die ihrer Ansicht nach steuerlich und kartellrechtlich begünstigten Linienreedereien den Häfen mit eigenem Terminal- und Logistikgeschäft das Wasser abgraben würden. [ds_preview]

Demnächst läuft die bisherige Regelung zur Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien der EU für die Containerschifffahrt aus. Aktuell ist es Seeschifffahrtsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, bei einem gemeinsamen Marktanteil von weniger als 30 % Kooperationsvereinbarungen für Gütertransporte zu schließen. Derzeit prüft die Europäische Kommission, wie es damit nach dem 25. April 2024 weitergehen soll.

Wenn es nach der Hafenwirtschaft geht, wohl gar nicht. Diese sieht sich im Umschlaggeschäft schon lange durch die Regelung benachteiligt, unter anderem, weil Reedereien, die zuletzt Milliardengewinne eingefahren haben, auch eigene Terminals betreiben. Ebenso wie Verlader laufen die Häfen in Europa Sturm gegen eine Weiterführung in jetziger Form. Der deutsche Seehafenverband ZDS legt jetzt noch einmal nach.

»Von den Rekordgewinnen in der Schifffahrt hat die Hafenwirtschaft gar nichts, im Gegenteil«, erklärt Daniel Hosseus, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes der deutschen Seehafenbetriebe. »In der Containerschifffahrt liegt der Steuersatz derzeit bei unter 1 % und wesentliche Regeln des Wettbewerbs sind ausgesetzt. Linienreedereien treffen untereinander ganz offiziell Absprachen zum Angebot. Bei den Häfen und der Logistik im Hinterland haben wir hingegen einen sehr harten, internationalen und vor allem funktionierenden Wettbewerb, und wir zahlen Steuern wie jede andere Branche auch.«

Hosseus weiter: »Sehr problematisch ist es nun, wenn die Linienschifffahrt ihre quasi steuerfreien Gewinne nutzt, um weltweit ins Geschäft des Hafenumschlags und der Hinterlandlogistik zu drängen und ihre Sonderprivilegien auch dort zur Anwendung bringt. Es kann nicht richtig sein, dass in diesem globalen Verdrängungswettbewerb zwei Unternehmen, die die gleiche Tätigkeit ausüben, so stark unterschiedlich besteuert und reglementiert sind.«

Es werde mit zweierlei Maß gemessen. Wenn überhaupt, dann dürften die Sonderregeln für Containerreedereien »nur auf dem Wasser gelten und müssen an der Kaimauer enden«, so der Verbandschef.