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Hoher Besuch im BSH: Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck besuchte heute die Hamburger Schifffahrtsbehörde.

Habeck statte der Abteilung »Ordnung des Meeres« einen Besuch ab. Mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie, Helge Heegewaldt, diskutierte er weitere Entwicklungen im Bereich Offshore-Windenergie. [ds_preview] 

»Windenergie auf See ist ein starkes Zugpferd der Energiewende. Wir treiben den Ausbau dieser leistungsstarken erneuerbaren Energiequelle konsequent voran. Das BSH ist unser verlässlicher Partner beim erfolgreichen Ausbau der Windenergie auf See. Dank der guten Zusammenarbeit zwischen BMWK und BSH und der vorausschauenden Planung verfügen wir über einen klaren Fahrplan zum Erreichen der ambitionierten Ausbauziele und darüber hinaus«, so Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz.

Habeck beim BSH
BSH-Präsident Helge Heegewaldt (li.) mit Minister Habeck © BSH

»Das BSH ist mit seinen Arbeiten zum Flächenentwicklungsplan, den Voruntersuchungen und den Planfeststellungsverfahren für Offshore-Windparks und Netzanbindungssysteme ein wichtiger Akteur für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende auf See. Wir nutzen dabei auch die Expertise unserer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen Meereskunde und Nautische Hydrographie«, betonte Helge Heegewaldt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat mit der Novelle des WindSeeGesetzes die Rechts- und Fachaufsicht über alle Referate in der Abteilung Ordnung der Meere übernommen. Im Gespräch mit Mitarbeitern diskutierte Bundesminister Habeck die Flächenpotentiale für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie und mögliche Lösungen von Nutzungskonflikten. Nach den bisherigen Festlegungen sind Flächen für die Gewinnung von über 35 GW realisierbar. Für die Realisierung des Ausbauziels von 70 GW werden weitere Flächen benötigt. Dies erfordert eine Abstimmung mit anderen Nutzern.

BSH-Präsident Helge Heegewaldt wies bei dem Besuch darauf hin, dass das BSH mit der Veröffentlichung des Flächenentwicklungsplans am 20. Januar 2023 und der Festlegung von Flächen für 30 GW bis zum Jahr 2030 die Aufgaben aus der Offshore-Realisierungsvereinbarung zwischen Bund, Ländern und Übertragungsnetzbetreibern vom 3. November 2022 fristgemäß umgesetzt hat. »Damit haben wir die Grundlagen für die Umsetzung der Ziele der Bundesregierung für die Gewinnung von Offshore-Windenergie gelegt«, betonte Heegewaldt.