Landstrom-Stecker-Siemens
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Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf das Gesetzesvorhaben »FuelEU Maritime« geeinigt, das die Einführung alternativer Kraftstoffe fördern soll.

Die Verordnung soll den Beitrag des Seeverkehrssektors zur Erreichung des EU-weiten Ziels einer Reduzierung der Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 und zur Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2050 erhöhen. [ds_preview]

Konkret soll FuelEUMaritime sicherstellen, dass die Treibhausgasintensität der im Seeverkehr verwendeten Kraftstoffe im Laufe der Zeit schrittweise sinkt: um 2 % im Jahr 2025 auf bis zu 80 % im Jahr 2050.Unter anderem soll das über die Förderung alternativer Kraftstoffe erreicht werden. Die Vereinbarung ergänzt die am 18. Dezember 2022 erzielte vorläufige Einigung über die Einbeziehung der Schifffahrtsemissionen in das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS).

FuelEU Maritime legt Höchstgrenzen für die jährliche Treibhausgasintensität der von einem Schiff verbrauchten Energie fest. Diese Ziele werden im Laufe der Zeit ehrgeiziger, um die erwarteten Entwicklungen in der Technologie und die zunehmende Produktion von erneuerbaren und kohlenstoffarmen Kraftstoffen zu fördern und widerzuspiegeln. Die Regelung zielt nicht nur auf CO2-, sondern auch auf Methan- und Distickstoffoxidemissionen während des gesamten Lebenszyklus der Kraftstoffe.

FuelEU Maritime macht Landstrom zur Pflicht

Damit wird auch eine Null-Emissionsvorschrift am Liegeplätze eingeführt, die den Einsatz von Landstromversorgung (Onshore Power Supply, OPS) oder alternativen emissionsfreien Technologien in Häfen durch Fahrgastschiffe und Containerschiffe vorschreibt, um die Luftverschmutzungsemissionen in Häfen, die oft in der Nähe von dicht besiedelten Gebieten liegen, zu verringern.

FuelEU Maritime soll durch einen technologieneutralen Ansatz Innovationen und die Entwicklung neuer Kraftstofftechnologien zulassen und den Betreibern die Freiheit geben, auf der Grundlage schiffs- oder betriebsspezifischer Profile zu entscheiden, welche Technologien sie verwenden möchten. Die Verordnung sieht auch einen freiwilligen Pooling-Mechanismus vor, in dem mehrere Schiffe zusammengefasst werde können. Dieser Pool muss dann als Ganzes die Grenzwerte für die Treibhausgasintensität im Durchschnitt einhalten.

Rechtssicherheit, fairer Wettbewerb, Anreize

Die Europäische Kommission ist überzeugt, dass die Regelung für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen und sicherstellen wird, »dass der Markt für nachhaltige Schiffskraftstoffe wächst und der Seeverkehr weiterhin gut funktioniert und gleichzeitig einen Beitrag zu den Klimazielen der EU leistet«. Dies werde durch die Steigerung der Nachfrage nach erneuerbaren und kohlenstoffarmen Kraftstoffen erreicht. Sie werde den Schiffsbetreibern und Kraftstoffherstellern Rechtssicherheit bieten und dazu beitragen, die Produktion nachhaltiger Schiffskraftstoffe in großem Maßstab in Gang zu bringen, heißt es.

Das soll wiederum dazu beitragen, das Preisgefälle zwischen fossilen Kraftstoffen und nachhaltigen Optionen zu verringern. Besondere Anreize sollen die Einführung erneuerbarer Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs mit hohem Dekarbonisierungspotenzial fördern.

Die am 23. März erzielte politische Einigung muss nun formell angenommen werden. Sobald dieser Prozess vom Europäischen Parlament und vom Rat abgeschlossen ist, werden die neuen Vorschriften im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Häfen begrüßen Einigung auf FuelEU Maritime

Von den europäischen Häfen kommt über den Hafenverband ESPO  Zustimmung zu der nun erzielten Einigung. Insbesondere wird begrüßt, dass die Vereinbarung über die Nutzung von Landstrom am Liegeplatz von Schiffen in TEN-T-Häfen sowie in anderen Häfen, die diese Infrastruktur installiert haben, ab 2030 vorschreibt.

»Für die Häfen ist es wichtig, dass diese Nutzungspflicht umgesetzt und strikt durchgesetzt wird«, so ESPO. Vorgesehene Ausnahmen könnten allerdings die Nutzung der Landstromanlagen in den Häfen weiter verzögern und einschränken, warnt der Verband.

Für Häfen gilt gemäß der neuen Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) das Jahr 2030 als Frist für die Einrichtung einer landseitigen Stromversorgungsanlage. ESPO erwartet, dass viele Häfen Landstromanlagen bereits Jahre vorher in Betrieb nehmen werden, ohne dass eine Garantie für derren Nutzung besteht. »Die Häfen hoffen daher sehr auf das Engagement der Reedereien, die landseitige Elektrizität zu nutzen, sobald sie vor 2030 verfügbar ist«, heißt es.

»Die Anforderungen an die Schiffe hinsichtlich des Stromverbrauchs an den Liegeplätzen werden hoffentlich die Diskussion um Henne und Ei beenden. Wir hoffen jedoch, dass die Flexibilität, die den Reedereien eingeräumt wird, um ihren eigenen Weg der Ökologisierung zu beschreiten, sich auch in der kommenden Vereinbarung über AFIR widerspiegeln wird. Es gibt keine Zeit und kein Geld zu verlieren, weder für Reedereien noch für Häfen. Das Hauptziel sollte darin bestehen, die Emissionen schnell und effizient zu reduzieren. Wir hoffen, dass die AFIR-Vereinbarung den Häfen auch eine gewisse Flexibilität einräumt, um Investitionen in Onshore-Energie in den Häfen zu priorisieren, in denen sie am sinnvollsten sind«, sagt ESPO-Generalsekretärin Isabelle Ryckbost.

Die europäischen Häfen befürworten außerdem die Bestimmungen des Abkommens über die Kompatibilität zwischen der landseitigen Stromversorgung an Bord von Schiffen und den Anlagen im Hafen. Die ESPO ist der Ansicht, dass die Koordinierung von entscheidender Bedeutung sein wird, um die Nutzung der landseitigen Elektrizität zu fördern und echte Emissionssenkungen zu erreichen.