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Ab sofort können Anträge auf Fortbildungsmaßnahmen 2023 gestellt werden. Dafür hat die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland ein Serviceportal eingerichtet.

Über das neue »Serviceportal der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland« können Anträge auf finanzielle Unterstützung auch digital gestellt werden. Wie die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland mitteilt, führt sie die 2022 erfolgreich wieder eingeführte Förderung des Absolvierens von Lehrgängen für nautisches und technisches Seepersonal auch 2023 fort. [ds_preview]

Einreichung für Unternehmen auch digital möglich

Anträge für die finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen des Jahres 2023 können ab sofort gestellt werden. Das neue Antragsformular sowie die Bedingungen sind bereits auf der Website der Stiftung hinterlegt. Für Unternehmen besteht erstmals die Möglichkeit, die Anträge auch als digitale Datei auf dem Serviceportal einzureichen. Von Fortzubildenden selbst gestellte Anträge sind weiterhin im Original bei der Stiftung einzureichen.

Die Frist zur Einreichung der Anträge auf finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen 2023 läuft bis zum 29. Februar 2024, 18:00 Uhr.

Unterstützung der Berufsausbildung

Die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland freut sich laut eigenen Angaben darüber hinaus, dass Unternehmen ab sofort auch Anträge digital einreichen können. Diese Vereinfachung im Antragsverfahren trägt der zunehmenden Flexibilisierung der Arbeitswelt Rechnung.

Zur Nutzung ist die einmalige Registrierung für das »Serviceportal der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland« notwendig. Über den Zugang zu einem persönlich eingerichteten Datenraum je Antragsteller erfolgt dann das Einreichen der Anträge als Datei auf dem Serviceportal – sowie nach Prüfung des Antrags auch die Bereitstellung der Informationsschreiben der Stiftung.

Für weitere Informationen sowie die Einrichtung eines Zugangs zum Serviceportal können sich Interessierte per E-Mail an das Sekretariat der Stiftung wenden (info@stiftung-schifffahrtsstandort.de). Die bislang angebotene Antragstellung per Original ist weiterhin möglich.


Über die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland

Die gemeinnützige »Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland« mit Sitz in Hamburg unterstützt finanziell die nautische und technische Ausbildung, Qualifizierung und Fortbildung von Besatzungsmitgliedern, die auf in deutschen Seeschiffsregistern eingetragenen Schiffen beschäftigt sind.

Die Stiftung generiert ihre Mittel für die finanzielle Unterstützung aus Ablösebeträgen deutscher Reeder, die ausflaggen. Im Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe (Flaggenrechtsgesetz – FIRG) ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein deutscher Reeder ausflaggen darf. In deutschen Seeschiffsregistern eingetragene Schiffe können nach § 7 FIRG die Genehmigung erhalten, befristet eine andere als die deutsche Nationalflagge zu führen, soweit die durch die Ausflaggung bewirkten Nachteile für den Schifffahrtsstandort Deutschland ausgeglichen werden.

Dieser Ausgleich kann entweder:

  • durch die Ausbildung von Schiffsmechanikern oder Offiziersassistenten auf dem jeweiligen ausgeflaggten Schiff oder
  • durch die Zahlung eines Ablösebetrages an die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland

erfolgen.

Zur Umsetzung des gesetzlich vorgegebenen Stiftungszweckes und zur Ermittlung und Erhebung der Ablösebeträge hat der Verband Deutscher Reeder e.V. die gemeinnützige Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland gegründet. Der Sozialpartner Verdi sowie der VDKS – Verband Deutscher Kapitäne und Schiffsoffiziere e.V. haben sich als Zustifter beteiligt. Seit Anfang 2013 werden Ablösebeträge an die Stiftung entrichtet. Die Stiftung stellt hierfür entsprechende Bescheinigungen aus, die Voraussetzung für die Erteilung von Ausflaggungsgenehmigungen nach § 7 Abs. 3 FlRG durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie sind.