German Naval Yards Kiel zieht die letzte Karte im Ringen um vier MKS 180-Kampfschiffe. Die Werft hat einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt.
Zuvor war eine Rüge als erster Versuch, die Auftragsvergabe [ds_preview]an Damen/Blohm+Voss zu stoppen, vom Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) abgewiesen worden. Begründung: Die Kieler Werft Kriterien der Ausschreibung nicht erfüllt haben. GNYK hatte hingegen darauf verwiesen, dass der Ausschluss vom Verfahren auf »unter 0,15%« nicht erfüllter Forderungen beruhe.
Nun folgt also der zweite juristische Schritt, die Entscheidung vom 13. Januar anzufechten. »Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass die Entscheidung des BAAINBw nicht rechtmäßig war«, heißt es bei GNYK. es gebe »gewichtige und überzeugende Argumente«. Man behalte sich daher vor, notfalls den Rechtsweg bis zum Oberlandesgericht Düsseldorf auszuschöpfen. Zudem hatte die unterlegene Werft wegen »erheblicher und begründeter« Zweifel den Ausschluss der Niederländer vom Vergabeverfahren gefordert.
In einem förmlichen Nachprüfungsverfahren nach § 155 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird die Einhaltung der Bestimmungen zum Vergabeverfahren überprüft. Zuständig ist die Vergabekammer des Bundes mit Sitz in Bonn. Gegen einen noch zu treffenden Beschluss ist dann noch eine Beschwerde zulässig, der Fall läge dann beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Eine Entscheidung wird innerhalb von fünf Wochen erwartet, Verlängerungen sind aber möglich.
Anfang des Jahres hatte das Bieterkonsortium von Damen mit der Hamburger Werft Blohm+Voss den Zuschlag zum Bau von vier MKS 180-Schiffen im Wert von 5,27 Mrd. € erhalten. German Naval Yards war gemeinsam mit thyssenkrupp Marine Systems (tkMS) angetreten und hatte das Nachsehen.