Hamburg hat die Vorlage geliefert, die anderen Bundesländer sind gefolgt: Die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer soll vereinfacht werden.
Die Kritik richtet sich gegen das gegenwärtige Verfahren, das als »eine bürokratische Last« empfunden wird und längst zu einem Wettbewerbsnachteil für den Wirtschaftsstandort Deutschland geworden sei. »Das deutsche Verfahren muss verschlankt und verbessert werden, damit wir im europäischen Vergleich nicht länger hinter den Nachbarländern und -häfen zurückbleiben“, sagt Hamburgs Wirtschaftssenatorin Melanie Leonhard. [ds_preview]
Die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer erfolgt bei der Wareneinfuhr. Sie muss zunächst beim Zoll gezahlt werden und kann erst später auf Antrag im Rahmen der Umsatzsteuererklärung durch das jeweils zuständige Land zurückerstattet werden. In zahlreichen EU-Mitgliedstaaten wird sie dagegen per Direktsaldierung durch das sogenannte Verrechnungsmodell abgewickelt, so dass den Unternehmen wenig Aufwand und keine Kosten für Zwischenfinanzierungen entstehen und ihnen zugleich die Liquidität verbleibt.
Finanzminister wollen Reform bei Einfuhrumsatzsteuer
Im April hatte sich bereits die Finanzministerkonferenz dafür ausgesprochen, die Einführung eines Verrechnungsmodells bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer weiter voranzutreiben. Dafür soll die Bundesregierung nun einen Zeitplan vorlegen, lautet nun auch die Forderung der Wirtschaftsminister der Länder.
»Die weniger aufwändigen und die Liquidität der Unternehmen schonenden Direktverrechnungsverfahren in den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten führen nach wie vor dazu, dass sich Unternehmen in den Nachbarländern und nicht in Deutschland ansiedeln«, heißt es in dem Beschlusstext.
Schon länger übt auch die Hafenwirtschaft Kritik an den geltenden Regelungen. Der ZDS verweist unter anderem darauf, dass dem deutschen Fiskus durch die aktuelle Regelung Einnahmen verloren gehen, nämlich für die Ladung, die über ausländische Häfen und Flughäfen statt über Deutschland laufe.