Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verbraucher)
1. Geltung
1.1 Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Vertragsangebote und Vertragsabschlüsse vom Schifffahrtsverlag Hansa (im folgenden „Verlag“ genannt).
1.2 Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Verbrauchern i.S.v. § 13 BGB.
2. Angebote, Vertragsschluss, Form, Widerruf
2.1 Die Angebote des Verlags sind freibleibend. Aufträge des Käufers werden für den Verlag erst verbindlich durch seine schriftliche oder ausgedruckte Bestätigung oder durch Lieferung.
2.2 Alle Änderungen oder Ergänzungen des Kaufvertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.3 Im elektronischen Geschäftsverkehr oder im Fall von Fernabsatzverträgen, d.h. Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, nimmt der Verlag die Bestellungen des Käufers zu den jeweils geltenden Bedingungen der Internetseite an. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Internetseite ist der Verlag zum Rücktritt berechtigt.
2.4 Der Käufer kann bei Fernabsatzverträgen schriftlich oder per E-Mail oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen den Vertrag widerrufen. Sofern der Bestellwert mehr als € 40,00 beträgt, erstattet der Verlag die Kosten der Rücksendung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verlag eine durch Ingebrauchnahme der Ware entstandene Wertminderung einbehalten kann.
2.5 Weitere Rücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verlags und bei gleichzeitiger Aufgabe einer entsprechenden Ersatzbestellung sowie bei Beifügung der Faktur, ersatzweise unter Angabe der Rechnungsnummer und des Rechnungsdatums angenommen. Diese Rücksendungen dürfen nur an die Adresse des Rechnungsausstellers erfolgen. Die Annahme der Rücksendungen durch den Verlag kann nur erfolgen, wenn sich die Ware im Zeitpunkt des Eingangs beim Verlag in verlagsneuem Zustand befindet. Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer.
2.6 Ein Widerrufsrecht gem. Ziff. 2.4 besteht nicht beim Kauf von Video- und DVD-Kassetten sowie Software, die von dem Käufer entsiegelt worden sind, und nicht bei Leistungen, die online (z. B. Software zum Download) übermittelt worden sind.
3. Preisgestaltung
3.1 Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise (Preis einschließlich Umsatzsteuer) in € (D). Bei Fernabsatzverträgen wird bei der Bestellung ein Endpreis einschließlich Umsatzsteuer sowie Versand- und Verpackungskosten ausgewiesen.
3.2 Dem Verlag bleibt es vorbehalten, die Preise zwischen Bestellung und Lieferung zu ändern.
4. Lieferung
4.1 Die Lieferpflicht des Verlags und alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
4.2 Der Verlag kann die Auslieferung – falls erforderlich – auch in Teilen vornehmen. Die dadurch entstandenen Mehrkosten hat der Verlag zu tragen.
4.3 Die Transportgefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Transportunternehmer vom Verlag übergeben oder sobald sie im Fall der Abholung durch den Käufer für diesen bereitgestellt worden ist. Die Transportkosten werden zur Gänze vom Käufer getragen. Die Ware wird vom Verlag nicht gegen Transportschäden versichert.
4.4 Eventuell genannte Liefertermine, insbesondere für Neuerscheinungen und Neuauflagen, sind unverbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4.5 Kriege, Streik, Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Verfügungen von roher Hand sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, die die Herstellung oder den Versand der Ware verhindern, verzögern oder unwirtschaftlich machen, befreien den Verlag für die Dauer und dem Umfang der Störung von der Lieferpflicht. Überschreitet die Störung die Dauer von zwei Monaten, sind beide Seiten zum Rücktritt berechtigt. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der Bezugsquellen des Verlags ist dieser nicht verpflichtet, sich bei anderen Vorlieferanten einzudecken. In diesem Fall ist der Verlag berechtigt, die vorhandene Warenmenge unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs zu verteilen.
5. Zahlungen
5.1 Der Kaufpreis wird innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt Nettokasse zur Zahlung fällig. Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Wechsel werden nicht angenommen.
5.2 Zahlungen sind nur dann vertragsgemäß, wenn der Betrag bar geleistet wird oder einem der Konten des Verlags vor Ablauf der maßgeblichen Zahlungsfrist vorbehaltlos gutgeschrieben ist. Zahlungen des Käufers werden gem. § 367 BGB zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verbucht.
5.3 Bei Fristüberschreitung des Käufers ist dieser ohne Mahnung des Verlags verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Verlag vorbehalten.
5.4 Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, darf der Verlag unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche auch den restlichen Kaufpreis und sonstige gegen den Käufer bestehende Forderungen fällig stellen sowie weitere Lieferungen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig machen.
5.5 Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Käufer nur dann zu, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig ist.
6. Gewährleistung
6.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern bei einzelnen Produkten nichts anderes vereinbart wurde, zwei Jahre nach Ablieferung der Ware.
6.2 Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl des Käufers auf eine kostenlose Nachbesserung oder Nachlieferung der schadhaften Teile der Ware. Wenn die Nachbesserung bzw. -lieferung durch den Verlag fehlschlägt, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach seiner Wahl von dem Vertrag zurücktreten. Mangelhafte Ware ist in der Originalverpackung mit einer komplett ausgefüllten Mängelbenachrichtigung an den Verlag zu senden. Eventuelle Transportschäden gehen zu Lasten des Käufers.
6.3 Die Gewährleistung entfällt bei Mängeln, die auf Bedienungsfehler oder Nachlässigkeit, Unfälle, Normalverschleiß, Naturkatastrophen, Transportschäden etc. oder auf ein schuldhaftes Verhalten des Käufers oder seines Personals zurückzuführen sind.
7. Kündigung von Abonnementverträgen
7.1 Nach Ablauf des ersten Bezugszeitraumes verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr und kann ab diesem mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf eines jeden Kalendermonates schriftlich oder in Textform gekündigt werden. Für die dann entfallenen Bezugsmonate wird eine anteilige Gutschrift erteilt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Der Verlag behält sich bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher seiner Forderungen das Eigentum an der von ihm gelieferten Ware vor.
8.2 Bis zur Freigabe darf der Käufer die Ware weder veräußern, pfänden, vermieten, verleihen oder sonst wie Dritten zum Gebrauch überlassen.
8.3 Bei einer Vermischung, Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, die sich im Eigentum Dritter befinden, erwirbt der Verlag mit Eigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Materialien.
8.4 Dem Verlag steht das Recht zu, über die Ware, für die von ihm das Eigentumsrecht geltend gemacht wurde, nach angemessener Frist anderweitig zu verfügen.
8.5 Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts gilt im Zweifel nicht als Rücktritt vom Vertrag.
8.6 Bei einer Pfändung der Vorbehaltsware von dritter Seite hat der Käufer den Verlag sofort zu verständigen und ihm alle Kosten einer etwaigen Intervention zu ersetzen.
9. Haftung
9.1 Vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers wegen fahrlässiger Verletzung von Pflichten durch den Verlag, dessen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen sind, mit Ausnahme der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), ausgeschlossen.
9.2 Für mittelbare sowie im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Schäden haftet der Verlag dem Käufer gegenüber nur bei grobem eigenem Verschulden oder grobem Verschulden von leitenden Angestellten.
9.3 Für nicht vorhersehbare vertragsuntypische Schäden ist die Haftung der Höhe nach auf den doppelten Warenwert beschränkt.
9.4 Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
9.5 Der Käufer hat vor dem Einsatz neuer Software- bzw. Hardwarekonfigurationen seinen Datenbestand entsprechend zu sichern. Für Mangelfolgeschäden an Daten, die durch eine nicht ausreichende Sicherung des Datenbestands eingetreten sind, haftet der Verlag nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
10. Teilunwirksamkeit
Sollten Teile dieser Bestimmungen nichtig oder rechtsunwirksam sein oder werden, gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die Vertragspartner werden dann den Kaufvertrag so auslegen und gestalten, dass der mit dem nichtigen oder rechtsunwirksamen Teil angestrebte wirtschaftliche Erfolg soweit wie möglich erreicht wird.
11. Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12. Datenschutz
Technische Daten im Rahmen der Verkaufsabwicklung werden vom Verlag in EDV-Anlagen gespeichert. Der Verlag wird Daten und vertrauliche Informationen des Käufers nach § 5 BDSG geheim halten.
13. Wir sind nicht verantwortlich für die Inhalte fremder Seiten, die über einen Link erreicht werden.
14. AGB für Anzeigenaufträge
Ziffer 1
“Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
Ziffer 2
Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
Ziffer 3
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
Ziffer 4
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten.
Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
Ziffer 5
Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
Ziffer 6
Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, daß dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne daß dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
Ziffer 7
Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.
Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
Ziffer 8
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
Ziffer 9
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
Ziffer 10
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von einfachen Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigen entgelts beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
Ziffer 11
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Ubersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
Ziffer 12
Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
Ziffer 13
Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt.
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
Ziffer 14
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahiung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Ziffer 15
Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
Ziffer 16
Kosten für die Anfertigung von Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Anderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
Ziffer 17
Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluß über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden lnsertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderng berechtigter Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu 50000 Exemplaren 20 v.H.,
bei einer Auflage bis zu 100000 Exemplaren 15 v.H.,
bei einer Auflage bis zu 500000 Exemplaren 10 v.H.,
bei einer Auflage über 500000 Exemplaren 5 v.H. beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
Ziffer 18
Bei Zifferanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Zifferanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Zifferanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Mißbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
Ziffer 19
Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet zwölf Monate nach Ablauf des Auftrages.
Ziffer 20
Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes gelegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Ergänzende Geschäftsbedingungen des Verlages
Ziffer 1
Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des Verlages zu halten. Vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf weder ganz noch teilweise an die Auftraggeber weitergegeben werden.