Entscheidung erneut vertagt

Das Ringen um die Fahrrinnenanpassung der Elbe geht in die nächste Runde[ds_preview]. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Fall an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verwiesen. Das Gericht in Leipzig will den Fall zunächst auf offene Fragen in Verbindung mit EU-Recht prüfen lassen. Erst dann könne über die Klagen gegen die Fahrrinnenanpassung geurteilt werden.

Geklagt hatten die Umweltschutzverbände BUND und NABU. Sie lehnen die Fahrrinnenanpassung aus ökologischen und zum Teil wirtschaftlichen Gründen ab.

Nach einer letzten gemeinsamen Anhörung mit Vertretern beider Streitparteien wurde die gute Sachkenntnis der Richter gelobt. Der Ausgang des Verfahrens ist damit weiter völlig offen. Reeder drängen auf eine Verbesserung der seewärtigen Zufahrt zum Hamburger Hafen. Einige Unternehmen würden mittlerweile eine Verlegung der Liniendienste in andere europäische Häfen in Erwägung ziehen, heißt es.