Die Wirtschafts- und Finanzminister der EU-Mitgliedsstaaten (ECOFIN-Rat) haben Deutschland zugestanden[ds_preview], im Hafen liegenden Schiffen ermäßigten Strom zu liefern. Ein entsprechender Durchführungsbeschluss räumt einen ermäßigten Stromsteuersatz für die in deutschen Häfen an ihren Liegeplätzen mit elektrischer Energie versorgten Schiffe ein.
Demnach würden für eine Megawattstunde (MWh) Schiffsstrom weiterhin nur noch 0,50 € statt 20,50 € an Stromsteuer anfallen. Diese Ausnahmeregelung soll einen wirtschaftlichen Anreiz zur Nutzung landseitiger Elektrizität bieten, um die Luftverschmutzung durch Schwefeloxid- und CO2-Emissionen und den Lärm von Schiffen an den Liegeplätzen der Hafenstädte zu verringern.
Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) begrüßte diese Maßnahme in einer Stellungnahme. Aus Sicht des Verbandes sollte dieser Anreiz durch eine Privilegierung von Landstrom bei der EEG-Umlage zusätzlich verstärkt werden.
Ferner hat der Rat der EU-Verkehrsminister sich zum Verordnungsvorschlag zur Schaffung eines Zugangs zum Markt für Hafendienste und für die finanzielle Transparenz positioniert. Diese Positionierung des Rates sei ein Zwischenschritt und stelle nicht den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens dar. Nunmehr müsse sich das Europäische Parlament zum Verordnungsentwurf und den Änderungen des EU-Verkehrsministerrates positionieren.
Es bleibe jedoch bei dem Rechtsakt einer Verordnung mit allgemeiner Gültigkeit und unmittelbarer Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten.
Die Verordnung gelte für alle Seehäfen im TEN-Netz (Kernnetz und erweitertes Gesamtnetz). Bestimmte Ausnahmen seien in Abhängigkeit von den jeweiligen regionalen Bedingungen innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten möglich.
Umschlagdienste seien von den Vorschriften über den Marktzugang – wie von der EU-Kommission vorgeschlagen – ausgenommen. Die Mitgliedstaaten könnten diese Ausnahmeregelung auf die Lotsdienste innerhalb und außerhalb der Häfen erweitern, hieß es.
Die Regeln über die finanzielle Transparenz seien eingeschränkt auch auf Umschlagdienste und Lotsdienste anwendbar. Durch die Transparenz in den Finanzbeziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten, den Häfen und den Hafendienstleistern sei eine bessere Verteilung öffentlicher Mittel sowie eine effektive und gerechte Anwendung von europäischen Wettbewerbsregeln in Häfen zu erwarten.