Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass der Weservertiefung eine EU-Umweltrichtlinie entgegensteht[ds_preview]. Dies dürfte auch Auswirkungen auf die geplante Fahrrinnenpassung der Elbe haben. Zwar ließen die Richter den wichtigen Infrastrukturprojekten noch eine Hintertür offen, weil Ausnahmen möglich seien. Dennoch ist das Urteil ein Dämpfer für die Verfechter der Vertiefungen.
Auch wenn sich der Richterspruch auf den Rechtsstreit der Umweltschutzorganisation BUND gegen die Arbeiten an der Weser richtet, war das Urteil auch in Hamburg mit großer Spannung erwartet worden. Denn in beiden Fällen hatten Naturschützer gegen Ausbaggerungen geklagt. Daher könnte ein letztendliches Urteil auch für die Elbe herangezogen werden. Doch die Rechtslage war nicht eindeutig, sodass das zuständige Bundesverwaltungsgericht den Fall an den EuGH überwiesen hatte. Nun müssen die Leipziger Richter eine Entscheidung fällen. Wann mit einem Urteil gerechnet werden kann, ist noch unklar.