Neuplanung ist nötig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Weservertiefung für rechtswidrig erklärt. Als Begründung[ds_preview] wurde ein Verstoß der Planfeststellung gegen wasserrechtliche Vorgaben und Naturschutzvorschriften genannt. »Die Planung für die drei Bestandteile der Planung – Außenweser, Weser bis Brake und bis Bremen – werde bereits überarbeitet, um Planungsfehler zu beheben und nicht allzu viel Zeit zu verlieren, so Niedersachsen Wirtschaftsminister Olaf Lies. Die zeitliche Verzögerung sei bedauerlich, ergänzte Lies.