Kaum neue Wasserbauprojekte beauftragt

Die Vergabe- und Genehmigungsverfahren im deutschen Wasserbau sind nach wie vor sehr langwierig, zudem besteht weiter ein Mangel an Ingenieuren. Folglich werden kaum neue Projekte in Auftrag gegeben. Dennoch werden Maßnahmen ergriffen, vor allem geht es um eine schnellere Umsetzung.

Positives in Sachen Wasserbau gibt es erstmals seit langem von der Elbe zu vermelden, denn dort hat die Fahrrinnenanpassung begonnen[ds_preview]. Bis es soweit war, sind allerdings rund 17 lange Jahre verstrichen. An diesem und anderen Projekten wird das Hauptproblem in Deutschland deutlich: Bauen ist oftmals zu kompliziert und dauert viel zu lange. Weil gleichzeitig zu wenig Ingenieure bereitstehen, wurden kaum neue Projekte in Auftrag gegeben. Bedarf gibt es genug, etwa für den Ausbau der Weser.

Wie schon bei der Fahrrinnenanpassung der Elbe wurde auch gegen dieses Projekt geklagt. Mit dem Ergebnis, dass das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss zur Außen- und Unterweser, der für drei Abschnitte des Flusses galt, in Teilen als rechtswidrig und nicht vollziehbar bewertet hatte. Er verstoße gegen das Abwägungsgebot im Sinne der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, so der Einwand. Es sei verkannt worden, dass es sich nicht um eine Maßnahme, sondern um drei selbständige Vorhaben handele. Nachbesserungen seien möglich, hieß es, doch dadurch wird auch dieses Projekt um Monate, wenn nicht gar Jahre verzögert. Inzwischen hat auch die Politik erkannt, dass Handlungsbedarf besteht, um die Projekte generell schneller abzuschließen. Im vergangenen Jahr wurden erste Maßnahmen wie das Planungsbeschleunigungsgesetz beschlossen, um die Prozesse zu vereinfachen und zu verkürzen.

Auch die maritime Branche nimmt die Dinge selbst in die Hand: Das Deutsche Maritime Zentrum (DMZ) hat jüngst ein Rechtsgutachten zur Novellierung des deutschen Wasserrechts vorgelegt. Bei allen Ausbaumaßnahmen für die maritime Infrastruktur kommt dem Wasserrecht wesentliche Bedeutung zu. »Bei seiner Anwendung bestehen gegenwärtig Unsicherheiten sowohl für die Wirtschaft als auch für die Behörden«, heißt es seitens des DMZ anlässlich der Veröffentlichung. Das Gutachten enthält entsprechend Vorschläge zur Optimierung des Wasserrechts. Ökologische Standards sollen dabei aufrechterhalten bleiben.

Das DMZ hatte das Gutachten im Juni in Auftrag gegeben. Es sollte die geltenden Regelungen im Hinblick auf eine mögliche Novellierung untersuchen und gleichzeitig das EU-Recht sowie seine Vorgaben berücksichtigen. Zu den zentralen Empfehlungen gehören:

• Konkretisierungen des Verschlechterungsverbots und des Verbesserungsgebots gesetzlich festschreiben und fortentwickeln: Dies würde die Anwenderfreundlichkeit erhöhen und einen einheitlicheren und rechtssicheren Vollzug gewährleisten. Es sollte festgeschrieben werden, dass negative Veränderungen des Gewässerzustands, die messtechnisch nicht erfassbar sind oder nur kurzfristig oder nur lokal auftreten, »keine Verschlechterung« darstellen. Daneben lasse der unionsrechtliche Rahmen auch Raum für gewisse Fortentwicklungen durch den deutschen Gesetzgeber, etwa eine geringfügige Ausweitung der Ausnahmevorschriften und die Einführung eines gestuften Prüfverfahrens.

• Vorgaben zur Erteilung wasserrechtlicher Gestattungen konkretisieren und verschlanken: Empfohlen wird, die Genehmigungsverfahren für Gewässerbenutzungen – etwa für Einleitungen in Gewässer oder die Entnahme, das Aufstauen, Absenken und Ableiten von Wasser – bei Verlängerungen bestehender Bewilligungen und Erlaubnisse zu verschlanken und eine klarere Abgrenzung zu anderen Zulassungsverfahren vorzunehmen.

• Wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren beschleunigen und optimieren: Zur Verfahrensbeschleunigung und zur Steigerung der Akzeptanz für Vorhaben des Gewässerausbaus wird empfohlen, die Öffentlichkeitsbeteiligung in rein elektronischer Form durchzuführen, einen nur fakultativen Erörterungstermin und die Möglichkeit der Bestellung von Projektmanagern vorzusehen. Ein bereits vor der Zulassungsentscheidung liegender Stichtag sollte als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage festgeschrieben werden können.

• Anforderungen an den Umschlag von wassergefährdenden Stoffen praktikabel ausgestalten: Eine Präzisierung der bundesrechtlichen Privilegierung von Umschlaganlagen wird vorgeschlagen. So sollen z.B. für Anlagen zum Be- und Entladen von Schiffen geringere Anforderungen an die technischen und betrieblichen Maßnahmen zur Rückhaltung wassergefährdender Stoffe gelten. Daneben werden Änderungs- und Klarstellungsbedarfe zu Umschlaganlagen und Anlagen des intermodalen Verkehrs – also solche, die dem Transport von Gütern mit zwei oder mehreren Verkehrsträgern dienen – identifiziert. Hierbei geht es etwa um Konkretisierungen für die transportbedingte kurzfristige Zwischenlagerung von Umschlaggütern und (leicht) wassergefährdenden Schüttgütern sowie für die Verkehrsflächen der Umschlaganlagen, auf denen lediglich die Transportfahrzeuge wie Lastkraftwagen oder Güterzüge rangieren.

• Planungsrechtliche Anforderungen für Hafenanlagen in Überschwemmungsgebieten erleichtern: Es wird vorgeschlagen, das wasserhaushaltsrechtliche Planfeststellungserfordernis auch auf trimodale Hafenanlagen zu erweitern. Dies würde die Planungssicherheit z.B. für Containerterminals an Gewässern, die dem wechselseitigen Güterumschlag zwischen Schiffen, Güterzügen und Lastkraftwagen dienen, erhöhen und zugleich den Planungsaufwand reduzieren.

Hafenwirtschaft unterstützt

Der Zentralverband der deutschen Seehafenwirtschaft (ZDS) teilte mit, er unterstütze das Ziel der gutachterlichen Empfehlungen, die Umsetzung von infrastrukturellen Hafenprojekten durch Anpassungen des nationalen Wasserrechts im Sinne einer Planungs- und Baubeschleunigung zügig, planbar und rechtssicher zu gestalten. Für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Seehäfen, die eine hohe wirtschaftliche Bedeutung für den Logistikstandort Deutschland hätten, sei eine Novellierung des Wasserrechts dringend erforderlich.

Auch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) sieht Handlungsbedarf. Deswegen haben die WSV und Rijkswaterstaat, ihr Pendant in den Niederlanden, eine Zusammenarbeit für Projekte im Wasserbau beschlossen.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels der Bevölkerung und eines dadurch entstehenden Ingenieurmangels wollen beide Länder bei der Realisierung von Unterhaltungs- und Neubauaufgaben langfristig kooperieren. Konkret geht es darum, »dringend erforderliche Verkehrsinfrastrukturprojekte an den deutschen und niederländischen Wasserstraßen mit den jeweiligen Erfahrungen und Spezialkenntnissen zu befördern und zu beschleunigen«, teilten die Partner bei der Vertragsunterzeichnung in Duisburg mit. Teil der Vereinbarung ist der Austausch ausgebildeter Ingenieure in beiden Verwaltungen.

Projekte schneller umsetzen

»Wir wollen Tempo machen bei der Umsetzung der anstehenden Wasserbauprojekte in Deutschland und den Niederlanden. Deshalb bringen wir unser Knowhow zusammen«, so Hans-Heinrich Witte, Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

Die GDWS möchte Pilotprojekte starten, bei denen Planen und Bauen in einer Hand liegt. Rijkswaterstaat werde ein Team bereitstellen, das die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter bei der Vertragsgestaltung und Abwicklung unterstütze, heißt es. Im Gegenzug stellt die GDWS Mitarbeiter, die Rijkswaterstaat bei Technik und Standardverfahren beraten. Darüber hinaus wollen die Kooperationspartner einen Lenkungsausschuss einrichten und ein Austauschprogramm aufstellen. Gemeinsames Ziel sei es, die Leistungsfähigkeit der deutschen und niederländischen Binnenwasserstraßen zu stärken und mögliche Einschränkungen für die Schifffahrt zu vermeiden.