Niels Stolberg muss seine Haftstrafe demnächst antreten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des ehemaligen Beluga-Chefs gegen das Bremer Urteil zurückgewiesen.
Der Gründer und ehemalige geschäftsführende Gesellschafter [ds_preview]der Reederei Beluga war im März vergangenen Jahres zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Bremer Landgericht hatte Niels Stolberg nach einem zwei Jahre dauernden Prozess wegen Kreditbetrugs, Untreue und Bilanzfälschungen für schuldig befunden.
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess sogar viereinhalb Jahre Haft gefordert, nachdem Stolberg einen »Gerichtsdeal« abgelehnt hatte, seine Anwälte hatten auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Das ist aber nur bis zu einem Strafmaß von zwei Jahren möglich. Drei andere Angeklagte aus dem ehemaligen Beluga-Managment hatten Bewährungsstrafen erhalten: ein Jahr und sieben Monate, ein Jahr und zwei Monate sowie acht Monate.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat jetzt die Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Bremen ist damit rechtskräftig.
»Nach den Feststellungen der Wirtschaftsstrafkammer täuschte der Angeklagte im Zusammenhang mit Kreditanträgen für Schiffsneubauten im Zeitraum von August 2006 bis November 2010 gegenüber Banken zusätzliche Baukosten in Millionenhöhe vor«, heißt es in der Begründung. Dadurch habe Stolberg einen größeren Fremdfinanzierungsanteil der Banken erreichen wollen.
Außerdem habe der Ex-Reeder den Konzernjahresabschluss der Beluga Shipping für das Geschäftsjahr 2009 und den Jahresabschluss einer Tochtergesellschaft in dem Bewusstsein unterzeichnet, dass in den Abschlüssen jeweils rund 35,8 Mio. € Umsatz enthalten waren, denen mit Scheinrechnungen fingierte Leistungen zugrunde lagen. Der Finanzinvestor (Oaktree) sei 2010 vor Abschluss eines Rahmenkreditvertrages über 165 Mio. € über die wirtschaftliche Lage der Beluga-Unternehmensgruppe getäuscht worden.
Oaktree hatte im März 2011 die Ungereimtheiten aufgedeckt, Stolberg bei Beluga hinausgeworfen und wenig später erst einzelne Unternehmen und schließlich die gesamte Gruppe in die Insolvenz geschickt.
Stolberg hatte vor Gericht Reue gezeigt. »Ich habe Fehler gemacht. Die bereue ich zutiefst«, sagte er damals vor der Urteilsverkündung. Er habe alles verloren – sein Ansehen, sein Lebenswerk, sein Unternehmen und seine Gesundheit. Stolberg war während des Verfahrens schwer an Krebs erkrankt.