Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat den Entwurf des neuen Flächenentwicklungsplans (FEP) für Offshore-Windparks und die zugehörigen Umweltberichte veröffentlicht. Im laufenden Verfahren sollen erstmals Flächen für den Ausbau der Windenergie auf See auf eine Leistung von 60 GW bis 2037 festgelegt werden.

Zusätzlich sollen bereits mit der laufenden Fortschreibung des FEP Beschleunigungsflächen für die Offshore-Wind-Entwicklung ausgewiesen werden, die »von den vereinfachten und beschleunigten Verfahren der Erneuerbaren-Richtlinie der EU profitieren sollen«, wie heute mitgeteilt wurde.[ds_preview]

»Mit dem Entwurf des Flächenentwicklungsplans setzen wir auf einen beschleunigten Ausbaupfad bis zum Jahr 2035; das gesetzliche Ziel übertreffen wir um 10 GW. Bis zum Jahr 2037 sind es bereits 60 GW«, sagte BSH-Präsident Helge Heegewaldt. Gleichzeitig zeichne der Entwurf erstmals die Gebietskulisse vor, mit der das Ziel von mindestens 70 GW Offshore-Windenergie erreicht werden könne.

Wesentlich hierfür ist die Nutzung von Räumen im Bereich der Schifffahrtroute SN10, die die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) zentral quert, für die Windenergie auf See. »Wir haben uns in den vergangenen Jahren zusammen mit den weiteren zuständigen Stellen der Bundesverwaltung intensiv mit unseren dänischen und niederländischen Nachbarn ausgetauscht: Unser gemeinsames Ziel war es, zusätzliche Flächen für die nationalen Offshore-Ausbauziele zu gewinnen und gleichzeitig die Sicherheit und Leichtigkeit der internationalen Schifffahrt zu gewährleisten. Mit dem vorgelegten Plan gelingt es uns, durch die neue Strukturierung der Schifffahrtsrouten zusätzliche Flächen für die Windenergie in einem Umfang von deutlich über 10 GW festzulegen«, so der BSH-Chef weiter.

Analog zu den Planungen des Netzentwicklungsplans (NEP) 2037/2045 (2023) für den Netzausbau auf See und an Land legt die Fortschreibung des FEP die Ausschreibung und Inbetriebnahme von Flächen für die Windenergie auf See bis zum Inbetriebnahmejahr 2037 zeitlich fest. Der FEP schafft damit nach Ansicht des BSH für die Offshore-Branche eine »klare, kontinuierliche Ausbauperspektive« bis weit in die 2030er Jahre hinein.

Aufbauend auf dem vom Bundeskabinett am 27. März beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See leitet der FEP-Entwurf die erforderlichen Schritte zur Ausweisung von Beschleunigungsflächen ein. »Wir machen mit diesem Entwurf auch einen Aufschlag für die Ausweisung von Beschleunigungsflächen im Offshore-Bereich und einen Infrastrukturgebieteplan. Damit ist für das laufende Gesetzgebungsverfahren transparent, wie das BSH plant, die vom Bundeskabinett beschlossenen Regelungen umzusetzen«, erläuterte Nico Nolte, Abteilungsleiter »Ordnung des Meeres« beim BSH.

Er betonte außerdem, dass mit der Integration der Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie bereits in der laufenden Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans das BSH das Tempo der Umsetzung der Offshore-Ziele hochhalte.

Bis zum 8. Juli können Behörden und bis zum 8. August kann die Öffentlichkeit schriftlich zum Entwurf des FEP sowie den Umweltberichten Stellung nehmen. Am 4. September bespricht das BSH die Entwürfe sowie die eingegangenen Stellungnahmen in einem Erörterungstermin. Das Verfahren zur Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans soll bis Ende des Jahres 2024 abgeschlossen werden.