Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern will den Werften des Landes mit einem Sonderbürgschaftsprogramm für den Bau von Konverterplattformen zur Seite stehen – allerdings mit einem finanziellen Limit. Daher will Schwerin nun zusammen mit dem Land Bremen an den Bund herantreten.

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hatte in einer Kabinettssitzung Anfang Juni das Sonderbürgschaftsprogramm des Bundes zur Unterstützung des Baus von Konverterplattformen auf deutschen Werften für die Energiewende vorgestellt. Dabei geht es auch um eine Beteiligung des Landes an dem Programm. Das Kabinett hat dem Vorgehen mittlerweile zugestimmt.[ds_preview]

»Mit Unterstützung des Bundes wollen wir auch in Mecklenburg-Vorpommern den Weg ebnen für ein mindestens ein Jahrzehnt andauerndes großes industriepolitisches Projekt«, sagte Meyer gestern. Es geht ihm um die Beteiligung Mecklenburg-Vorpommerns an dem Sonderbürgschaftsprogramm des Bundes zur Unterstützung des Baus von Offshore-Konverterplattformen. Eine Beteiligung würde zu mehr gut bezahlten und sicheren industriellen Arbeitsplätzen bis weit in die dreißiger Jahre dieses Jahrhunderts führen und die industriellen Kapazitäten des Landes nachhaltig stärken, so der SPD-Politiker.

Für die Werften im Land sei der Bau der Plattformen eine einmalige Chance: »Wir sind nicht nur ein bedeutender Teil der Energiewende und sichern damit die Auftragslage der hiesigen Werften, wir helfen auch, dass sich die Werften in ihrer Geschäftstätigkeit breiter aufstellen – dass sie sich diversifizieren – und damit resilienter und krisenfester werden«, so Meyer weiter.

Wer trägt das Risiko beim Plattform-Bau?

Zur Erreichung der deutschen Ausbauziele bei der Energiewende bis zum Jahr 2045 ist die Inbetriebnahme von weiteren mindestens 20 großen Konverterstationen notwendig, deren Bauaufträge ab dem Jahr 2025 vergeben werden. Um den Bau dieser Stationen an deutschen Standorten zu ermöglichen, hat die Bundesregierung ein zehn Milliarden Euro Sonderbürgschaftsprogramm aufgelegt. Das Sonderprogramm dient der Beseitigung von Finanzierungsengpässen sowohl der Werften als Hersteller von Konverterplattformen als auch der Produzenten von Elektronikkomponenten. Der Haken an der Sache ist: Das zu 80% von der öffentlichen Hand zu tragende Bürgschaftsrisiko wird vom Bund als Initiator und Hauptträger des Programms seinerseits zu 80% getragen, 20% von den jeweils beteiligten Bundesländern – bezogen auf die in ihnen generierte Wertschöpfung.

Hier nun scheiden sich die Bundes- und Landesgeister: Um die finanzielle Belastbarkeit des Landeshaushaltes nicht zu überfordern, will sich Mecklenburg-Vorpommern nur bis zu einem Gesamtbürgschaftsvolumen von 300 Mio. € an der Finanzierung von erfolgversprechenden Aufträgen für die Werftstandorte Wismar und Rostock beteiligen. »Sollte dieses Volumen nicht ausreichen, um eine langfristige Auslastung beider Standorte mit Plattformaufträgen zu sichern, erwartet die Landesregierung, dass weitere Aufträge im Rahmen des Sonderbürgschaftsprogramms im alleinigen Bürgschaftsobligo des Bundes finanziert werden«, teilte Meyer mit.

Und Schwerin hat dafür offenbar einen Unterstützer gefunden: Da auch das Bundesland Bremen mit seinem Werftstandort Bremerhaven sich aus Haushaltsgründen am Sonderbürgschaftsprogramm nur mit einem limitierten Volumen beteiligen könne, »werden Mecklenburg-Vorpommern und Bremen hier gemeinsam an den Bund herantreten«, heißt es.