»Möchte Traditionsschifffahrt in Deutschland erhalten«

Geschäftsführender Bundesverkehrsminister Christian Schmidt (CSU) (Foto: BMVI)

Die neue Verordnung über die Zulassung von Traditionsschiffen soll laut dem geschäftsführenden Bundesverkehrsminister eine »atmende« Rechtsvorschrift sein. Kein Schiff werde durch die Verordnung »an die Kette gelegt«.

In einer Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) erkl[ds_preview]ärt Christian Schmidt, geschäftsführender Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: »Ich möchte die Traditionsschifffahrt in Deutschland erhalten. Um das zu erreichen, brauchen wir ein hohes Maß an Sicherheit für Besatzung und Passagiere. Die neue Verordnung über die Zulassung von Traditionsschiffen ist eine ›atmende‹ Rechtsvorschrift. Wir werden die Verordnung in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit den Vereinen und Verbänden der Traditionsschifffahrt überprüfen und bei Bedarf auch anpassen.«

Die neue Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe wird am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Sie soll unter anderem die Vorgaben für die bauliche Beschaffenheit, den Brandschutz und die Ausrüstung mit Rettungsmitteln festlegen. Grundlage sind die Sicherheitsempfehlungen der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU). Dadurch können laut BMVI historische Schiffe in Zukunft ihre Einstufung als »Traditionsschiff« erhalten und gleichzeitig die erforderlichen Sicherheitsstandards für Passagiere und Besatzung bieten.

Bestandsschutz und Förderprogramm

Für Schiffe, die bis 2020 ein Sicherheitszeugnis für Traditionsschiffe erhalten haben, besteht Bestandsschutz. Kein Schiff werde durch die Verordnung »an die Kette gelegt«, erklärt das Ministerium.

Die Umsetzung der neuen Vorschriften wird durch eine Arbeitsgruppe begleitet. Deren Aufgabe ist es, eventuelle Schwierigkeiten bei der Umsetzung zu identifizieren und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe besteht aus Verbänden und Vereinen der Traditionsschifffahrt sowie Vertretern des BMVI und der Zulassungsbehörde (Dienststelle Schiffssicherheit bei der Berufsgenossenschaft See mit Sitz in Hamburg). Das erste Treffen findet am 20. November 2017 statt.

Zur Lösung von möglichen strittigen Fragen im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird laut BMVI zudem eine Ombudsstelle eingerichtet. Um notwendige Umbauten finanziell zu unterstützen bzw. historische Schiffe gemäß den neuen Vorschriften zu ertüchtigen, werde das BMVI ein Förderprogramm der Traditionsschifffahrt auflegen. Die Details würden gemeinsam mit den betroffenen Verbänden und Vereinen erarbeitet.