Hauptversammlung beschließt Kapitalerhöhung

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Die außerordentliche Hauptversammlung der HSH Nordbank hat beschlossen, das Kapital des Instituts[ds_preview] aufzustocken. Die Kapitalerhöhung ist Teil des Auflagen- und Zusagenkatalogs, an dessen Einhaltung die EU-Kommission im September 2011 den Abschluss des Beihilfeverfahrens über die HSH Nordbank gekoppelt hat.

Darin wurde der Bank auferlegt, über die bisherige Vergütung der Zweitverlustgarantie der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein hinaus eine zusätzliche Einmal­zahlung in Höhe von 500 Mio. € an die garantiegebende Anstalt der Länder, die HSH Finanzfonds AöR, zu leisten. Diesen Anspruch hat die HSH Finanzfonds AöR als Sachkapitaleinlage in die Bank einzubringen.

Mit dem Beschluss der Hauptversammlung sind die Voraussetzungen geschaffen, das Kapital der Bank gegen die Einbringung des Einmalzahlungsanspruchs zu erhöhen. Im Gegenzug werden neue Aktien ausgegeben.

Um den übrigen Aktionären die Möglichkeit zu geben, ihre Beteiligungsquoten an der Bank zu wahren, erhalten diese in entsprechender Höhe Bezugsrechte auf neue Aktien. Sollten die übrigen Aktionäre ihr Bezugsrecht nicht in Anspruch nehmen, steigt der Anteil der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein an der Bank auf insgesamt 85,4 % (83,3 %). Der Anteil der neun von J. C. Flowers beratenen Fonds würde auf 9,3 % (10,7 %) und die Beteiligung des Sparkassen- und Giroverbandes Schleswig-Holstein auf 5, % (6,1 %) sinken.