Kritik an neuer Wasserschutz-Verordnung

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Die IHK Nord, der Zusammenschluss von 13 norddeutschen Industrie- und Handelskammern, hat[ds_preview] in einer Stellungnahme das Bundesumweltministerium aufgefordert, die sogenannte »Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen« zu ändern. Ein neuer Entwurf der Wasserschutz-Verordnung sieht vor, dass die kompletten Flächen von Umschlaganlagen flüssigkeitsdicht hergerichtet werden müssen, wovon auch die Terminals in den Seehäfen betroffen wären.

»Diese Vorgaben sind vor allem für ältere Umschlaganlagen nur mit großem finan­ziellen Aufwand zu erfüllen«, sagte Otto Lamotte, Präses der Handelskammer Bremen und Vorsitzender der IHK Nord. Die Mehrkosten – Experten rechnen mit Umrüs­tungskosten in Höhe von durchschnittlich 20 Mio. € pro Terminal – stünden in keinem Verhältnis zum angestrebten Sicherheitsgewinn; zudem seien bisher kaum Schadensfälle bekannt, so der Präses. Die neuen Regelungen der Verordnung sollen Anfang 2013 in Kraft treten.