Minister legen Eckpunkte zur Netzanbindung vor

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Ursprünglich hatte die Bundesregierung zugesagt, bis zur Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung[ds_preview] der Netzanbindung von Offshore-Windparks vorlegen zu wollen. Zumindest die Eckpunkte für ein solches Gesetz liegen mittlerweile auf dem Tisch: Wenige Tage nach dem Branchentreffen »Windforce« präsentierten Wirtschaftsminister Philipp Rösler und Umweltminister Peter Altmaier ihre Vorschläge, die zwei wesentliche Kernpunkte beinhalten. Erstens soll die bislang ungeklärte Haftungsfrage dahingehend geregelt werden, dass Betreiber von Windparks bei nicht rechtzeitiger Anbindung und bei längeren Leitungsstörungen ab dem elften Tag einen Schadensersatz in Höhe von 90 % der entgangenen Einspeisevergütung erhalten. Die Kosten dafür hat der jeweilige Übertragungsnetzbetreiber zu übernehmen, der sie allerdings an die Stromverbraucher weitergeben kann – sofern er nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Zweitens planen die beiden Bundesminis­ter die Erstellung eines verbindlichen Netzentwicklungsplans, der die Errichtung von Netzanbindungen künftig besser miteinander koordinieren soll. Im Verlauf des Sommers würden die Details der Regelung präsentiert, heißt es aus Berlin.