Schiffbauförderung in Kraft

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Die Neufassung der Richtlinie »Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze« ist in Kraft[ds_preview] getreten. Bund und Küstenländer werden damit zusammen jährlich bis zu 24 Mio.€ zur Verfügung stellen. Im Dezember 2011 hatte die EU-Kommission für die Jahre 2012 und 2013 einen neuen Rechtsrahmen für Schiffbaubeihilfen in der Europäischen Union beschlossen.

Innovationen können danach mit bis zu 20 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden, im Falle von besonderen Verbesserungen für die Umwelt kann der Satz auf 30 % erhöht werden. Zudem ist der Anwendungsbereich der Richtlinie auf Binnenschiffe sowie schwimmende und bewegliche Offshore-Strukturen erweitert worden. Förderanträge werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen.