Gesetz zur Pirateriebekämpfung

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Der Bundestag hat Mitte Dezember das Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für[ds_preview] private Sicherheitsdienste auf Seeschiffen beschlossen. »Mit dem Gesetz schützt die Bundesregierung die Seeleute an Bord. Sie gibt Reedern einen verlässlichen Rechtsrahmen, um Menschen auf Schiffen unter deutscher Flagge wirksam zu schützen«, kommentierte der FDP-Bundestagsabgeordnete Torsten Staffeldt.

Durch den Einsatz bewaffneter Sicherheitskräfte an Bord wurden erfolgreiche Geiselnahmen in der Vergangenheit verhindert. Allerdings bewegten sich diese in einer rechtlichen Grauzone. Nun ist eine Regelung geschaffen, die der Handhabung von Geldtransporten an Land vergleichbar ist. Die Kommandogewalt hat der Kapitän, und an das Sicherheitspersonal werden hohe Anforderungen gestellt. Das Zulassungsverfahren ist transparent gestaltet.