Gesetz gegen Versicherungssteuer auf Erlöspools

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Das Bundeszentralamt für Steuern hat seine Forderung, Erlöspools in der Schifffahrt zu[ds_preview] besteuern, da sie als Versicherung zu bewerten seien, nach heftigen Protesten von Reedereien und Verbänden zurückgezogen. Die Obleute der Regierungskoalition im Finanzausschuss verständigten sich darauf, noch in dieser Legislaturperiode die Frage der Versicherungssteuerpflicht von Erlöspools gesetzlich zu klären.

»Ich bin sehr froh, dass nach sorgfältiger Prüfung durch eine Gesetzesänderung nun verbindlich festgelegt werden wird, dass Erlöspools grundsätzlich nicht der Versicherungssteuerpflicht unterliegen«, begrüßte der Maritime Koordinator der Bundesregierung, Hans-Joachim Otto, die Entscheidung. Dies gelte insbesondere für die Klarstellung, dass Erlöspools auch nicht rück-

wirkend belegt werden, was der Branche angesichts der anhaltenden Krise nicht zuzumuten sei. Den Reedereien wurden Steuerbescheide bis zu sieben Jahre rückwirkend ausgestellt.

Die Nichtanwendung der Versicherungssteuerpflicht entspricht auch der jahrzehntelangen Verwaltungspraxis. Die gesetzli­che Klarstellung der Nichtanwendung soll umgehend vom Bundestag beraten werden und noch vor der Sommerpause in Kraft treten.