Deutschland ratifiziert Abkommen

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Die Bundesrepublik Deutschland hat Ende Juni das Ballastwasser- sowie das Wrackbeseitigungsübereinkommen der[ds_preview] Internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO ratifiziert. Die entsprechenden Ratifizierungsurkunden wurden an den Generalsekretär der IMO in London übergeben. Anlass für die Initiative für das Internationale Übereinkommen von Nairobi von 2007 über die Beseitigung von Wracks (Wrackbeseitigungsübereinkommen) war die nach dem Seevölkerrecht nur eingeschränkte Möglichkeit der Küstenstaaten, gegen Wracks und Schifffahrtshindernisse vorzugehen und den eingetragenen Eigentümer eines Schiffes zur Beseitigung und Kostentragung zu verpflichten. Das Wrackbeseitigungsübereinkommen statuiert erstmalig eine Pflicht zur Beseitigung eines gefährlichen Wracks in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) durch den eingetragenen Eigentümer eines Schiffes. Nach dem Übereinkommen kann der Küstenstaat anstelle des eingetragenen Eigentümers das Wrack beseitigen und die Kosten dafür zurückfordern. Das Wrackbeseitigungsübereinkommen sieht dafür eine Versicherungspflicht und einen Direktanspruch des Küstenstaates gegen die Versicherung vor. Kosten in erheblicher Höhe für künftige Beseitigungsmaßnahmen von Wracks in der AWZ gehen nicht länger zu Lasten des Bundeshaushalts.

Mit der Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen (Ballastwasser-Übereinkommen) ist Deutschland auch diesem wichtigen IMO-Übereinkommen beigetreten, für das es sich maßgeblich eingesetzt hat.