Reederverband mit Zulassungsverfahren zufrieden

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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Zulassungsverfahren für private[ds_preview] bewaffnete Sicherheitsdienste gestartet. Ab sofort können Bewachungsunternehmen aus dem In- und Ausland beim BAFA eine Zulassung für den Einsatz auf Seeschiffen unter deutscher Flagge beantragen. Die für die Reeder wesentlichen Punkte seien von der Bundesregierung berücksichtigt worden, sagte Ralf Nagel, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des Verbands Deutscher Reeder. Die Verordnung enthält zahlreiche Anforderungen, die von den Sicherheitsunternehmen erfüllt werden müssen. Jeder Einsatz muss sorgfältig geplant und dokumentiert werden. Bei den Mitarbeitern werden die persönliche Eignung sowie notfallmedizinische und rechtliche Kenntnisse vorausgesetzt. Der Einsatz von Schusswaffen ist nur zur Notwehr oder Nothilfe erlaubt.

Ab dem 1. Dezember 2013 dürfen nur noch ausschließlich vom BAFA zugelassene Wachdienste eingesetzt werden. Nagel zufolge müssten bis dahin ausreichend viele geeignete Unternehmen zugelassen sein, damit die deutschen Reeder ihre Besatzungen in den Piraterie-Gebieten auch tatsächlich schützen können. »Bislang ist noch kein Schiff von Piraten gekapert worden, das von bewaffneten Sicherheitskräften bewacht wurde«, ergänzte Nagel.