Paradigmenwechsel bei der Schiffsbewertung

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Der Verband Deutscher Reeder (VDR) und der Zentralverband Deutscher Schiffsmakler (ZVDS) haben[ds_preview] die im Zusammenhang mit der Schaffung eines Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) vorgelegten neuen Regelungen zur Schiffsbewertung begrüßt. Die am 22. Juli 2013 zusammen mit dem KAGB in Kraft getretene Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) erkennt das Ertragswertverfahren als Standardverfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes von Schiffen an.

Die Teilnehmer des Schifffahrtsworkshops auf der 8. Nationalen Maritimen Konferenz im April in Kiel waren sich bereits einig, dass der Long Term Asset Value (LTAV) als alternatives, langfristig orientiertes Bewertungsverfahren einen wichtigen Beitrag erbringen kann, die Volatilität an den Schifffahrtsmärkten zu reduzieren. Bislang wurde der Wert von Schiffen vor allem im Rahmen eines Vergleichswertverfahrens bestimmt. Dies hatte sich in der Folge der anhaltenden Finanz- und Wirtschaftskrise oft als untauglich erwiesen. Mangels einer ausreichenden Anzahl von repräsentativen Schiffsankäufen und -verkäufen sahen sich immer mehr Sachverständige und Makler außerstande, die bis dahin übliche, auf Markttransaktionen basierende Bewertung durchzuführen. Als Reaktion auf diese Marktstörung hatten Schiffsmakler, Reeder, Banken sowie Wirtschaftsprüfungs­gesellschaften nicht nur eine Modifizierung der bisherigen Bewertungspraxis gefordert, sondern mit dem LTAV auch ein alternatives Schiffsbewertungsverfahren entwickelt.