Geänderte Antragsfristen für Förderung der Lohnnebenkosten

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Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat bekannt gegeben, dass 2014[ds_preview] wieder öffentliche Mittel in Höhe von rund 60 Mio. € für die Schifffahrtsförderung durch das BSH bearbeitet werden. Die Fristen für Anträge auf Zuschüsse zu den Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt (LNK-Förderprogramm 2014) haben sich indes geändert: Fördermittel für Lohnnebenkosten für 2014 müssen bis 31. Dezember 2013 beantragt werden. Bei Antragseingang ab dem 1. Januar 2014 wird die Höhe der Einzelzuschüsse zeitanteilig gemindert. Nach dem 30. September 2014 eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.