Zulassung für Sicherheitsdienstleister aus Mauritius

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Alle in- und ausländischen privaten Sicherheitsunternehmen, die bewaffnete Dienstleistungen zur Piratenabwehr auf[ds_preview] Seeschiffen unter deutscher Flagge anbieten, benötigen seit dem 1. Dezember 2013 eine Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Gleiches gilt für deutsche Sicherheitsunternehmen, wenn sie Dienstleistungen auf Schiffen, die unter anderen Flaggen in internationalen Gewässern fahren, anbieten wollen. Das deutsche Zulassungsverfahren basiert insbesondere auf Richtlinien der Internationalen Schifffahrtsorganisation IMO, geht jedoch darüber hinaus, indem z. B. konkrete Anforderungen an die Ausbildung, insbesondere in Bezug auf deutsche und internationale Rechtsvorschriften, das Vorgehen in Eskalationsstufen und die Ausrüstung gesetzt werden.

Das BAFA hat laut Angaben der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Dabelstein & Passehl bisher sieben private Sicherheitsdienstleister zugelassen, die auf Schiffen unter deutscher Flagge zur Abwehr von Piraten arbeiten dürfen, darunter als eine der ersten Salama Fikira International. Der Anbieter aus Mauritius habe neben der BAFA-Zulassung auch die erforderliche waffenrecht­liche Erlaubnis erhalten. Bereits seit Dezember 2013 begleiten bewaffnete Sicherheitskräfte von Salama Fikira International Schiffe unter deutscher Flagge, so Dabelstein & Passehl. Die Kanzlei begleitete das Zulassungsverfahren und fungiert als Rechtsberater. In bisher zwei einwöchigen Unterrichtseinheiten wurden rund 40 Mitarbeiter von Salama Fikira International in den seitens des deutschen Gesetzgebers geforderten Rechtsgebieten geschult.