Offshore-Windenergie: Der neue gesetzliche Rahmen steht

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Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Novelle des Erneuerbare­Energien-Gesetzes (EEG[ds_preview]) beschlossen, die auch Auswirkungen auf den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie haben wird (s. HANSA 4/2014). »Wir haben in sehr kurzer Zeit die Voraussetzung für einen Neustart der Energiewende geschaffen«, sagte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) nach der Kabinettssitzung in Berlin. Für den Bereich der Offshore-Windenergie heißt das im Wesentlichen, dass die politischen Ausbauziele – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – von ursprünglich 10 Gigawatt (GW) in­stallierter Leistung bis 2020 und 25 GW bis 2030 auf nunmehr 6,5 GW bis 2020 und 15 GW bis 2030 nach unten korrigiert werden.

Das Stauchungsmodell, nach dem Windparkbetreiber in den ersten acht Jahren von einer erhöhten Anfangsvergütung von 19 Cent pro Kilowattstunde (kWh) profitieren können, wird um zwei Jahre bis Ende 2019 verlängert. Allerdings soll innerhalb dieses Modells die Vergütung für Anlagen, die nach dem 1. Januar 2018 in Betrieb gehen, um 1,0 ct/kWh gesenkt werden. Nach dem ursprünglichen EEG-Entwurf hatte Gabriel eine weitere Degression von 1,0 ct/kWh für das Jahr 2019 vorgesehen: Dieser Passus entfällt nun. Auch die von der Offshore-Branche scharf kritisierte Deckelung bei der Zuweisung von Netzanschlusskapazitäten auf 6,5 GW bis Ende 2020 ist abgefedert worden. Sofern es zum Erreichen der Ausbauziele erforderlich ist, soll die Bundesnetzagentur jetzt bis zu 1,2 GW an zusätzlichen Netzkapazitäten vergeben dürfen.

Ronny Meyer, Geschäftsführer der Wind­energie-Agentur WAB, zeigte sich zufrieden, dass es nun »endlich eine Einigung« gebe. Die Branche habe sich zwar an der einen oder anderen Stelle etwas mehr gewünscht: »Aber trotz einiger Bauchschmerzen können wir diesen Kompromiss mitgehen.« Die Investoren würden sich aber nach den uneinheitlichen Aussagen der vergangenen Monate nicht mehr auf das verlassen, was ihnen die Politik sage, so Meyer. Er rechne damit, dass es neue Investitionen und Aufträge erst dann geben werde, wenn das reformierte EEG tatsächlich in Kraft getreten sei. Laut Bundesregierung soll das zum 1. August 2014 der Fall sein.
aw