Print Friendly, PDF & Email

Nach der Urteilsverkündung des Bundesverwaltungsgerichts am 9. Februar liegt jetzt die schriftliche Urteilsbegründung zur »Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe« vor. Die Planer sehen darin positive Signale für große Wasserbauvorhaben.

Im weit überwiegenden Teil des 267 Se[ds_preview]iten starken Dokuments bestätige das Gericht das Vorgehen des Bundes und der Stadt Hamburg bei der Planung zur Elbvertiefung. Es erkläre erneut, dass die benannten Fehler »heilbar« seien und die Beschlüsse nicht aufgehoben würden, so die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) in einer Stellungnahme.

Hans-Heinrich Witte, Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) erklärte: »Wir arbeiten intensiv daran, die uns bereits bekannten Kritikpunkte des Gerichts auszuräumen und in einem ergänzenden Verfahren zu beheben.«

Zur Themenseite Elbvertiefung >>

Erfreulich sei, dass das Gericht in der schriftlichen Urteilsbegründung die Vereinbarkeit mit der Wasserrahmenrichtlinie bestätigt habe. Das sei ein gutes Signal und zeige, dass auch große Wasserbauvorhaben im Einklang mit der Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden könnten, so Witte.

Das Gericht hatte im Februar entschieden, dass die Planfeststellungsbeschlüsse für den Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe wegen Verstößen gegen das Habitatschutzrecht rechtswidrig und nicht vollziehbar seien. Es stellte jedoch fest, dass die Planfeststellungsbeschlüsse weder an beachtlichen Verfahrensmängeln litten noch an weiteren materiell-rechtlichen Fehlern.