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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf sowie von Elb- und Küstenfischern gegen die geplante Elbvertiefung abgewiesen.

Es ging um die Planfeststellungsbeschlüsse für die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe. Das öffentliche In[ds_preview]teresse an verbesserten Verkehrsfunktion der Bundeswasserstraße Elbe habe Vorrang gegenüber den widerstreitenden Interessen der Kläger, hieß es in Leipzig. Die Gegner der Maßnahme hatten Tourismusaspekte angeführt, die aus ihrer Sicht gegen den Ausbau der Wasserstraße sprechen.

Die Belange der Kläger seien aufgrund ihrer Lage- und Situationsgebundenheit nur eingeschränkt schutzwürdig. Die von den Städten Cuxhaven und Otterndorf geltend gemachten Auswirkungen des Vorhabens auf kommunale Einrichtungen (Bojenbäder, Badeseen, Seglerhafen) und an ihre Gemeindegebiete angrenzende, für touristische Zwecke genutzte Wattflächen seien – auch wegen der schon bestehenden Vorbelastung – zudem nicht so gravierend, dass das Abwägungsergebnis anders hätte ausfallen müssen, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

Fischern werden Entschädigungen in Aussicht gestellt

Soweit die Berufsfischer durch das Ausbauvorhaben zeitweise oder dauerhaft, etwa durch den Wegfall traditioneller Fangplätze, nachteilig betroffen würden, müssten sie diese Beeinträchtigungen wegen der vorrangigen Verkehrsfunktion der Elbe hinnehmen. Für den Fall, dass das Ausbauvorhaben zu Existenzgefährdungen führe, sähen die Planfeststellungsbeschlüsse indes eine Entschädigung vor.

Das Urteil dürfte bei den Befürwortern der Fahrrinnenanpassung für Erleichterung sorgen. Das Gericht hatte im Februar dieses Jahres die Pläne in Teilen für rechtswidrig erklärt und Nachbesserungen gefordert. An diesen werde weiter mit Hochdruck gearbeitet.

Ob und wann gebaggert werden kann, war nicht Gegenstand der aktuellen Verhandlung. Gunther Bonz, Präsident des Unternehmensverbands Hafen Hamburg (UVHH), zeigte sich bei einem Pressegesräch in Hamburg aber zuversichtlich, dass im Sommer 2018 die nötigen Nachbesserungen publik gemacht werden können, damit die Maßnahmen dann Ende 2018 in Angriff genommen werden können.

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