Droht ein Ende der Ausnahme? Die Europäische Kommission hat eine Prüfung der Allianz-Aktivitäten in der Containerschifffahrt gestartet. Es geht um die Zukunft bisheriger Ausnahmegenehmigungen.
Der Vorgang birgt durchaus eine gewisse Brisanz für die großen Allianzen wie »2M« von M[ds_preview]aersk und MSC, THE Alliance von Hapag-Lloyd, ONE und Yang Ming sowie die »Ocean Alliance« von CMA CGM, COSCO, OOCL und Evergreen.
Generell verbietet das EU-Recht zwar Vereinbarungen, die den Wettbewerb beschränken. Jedoch stellt die »Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien« die Zusammenarbeit von Reedereien mit einem gemeinsamen Marktanteil von weniger als 30 % unter bestimmten Umständen automatisch von diesem Verbot frei, um die Effizienz der Linienschifffahrt im Interesse der Nutzer und Verbraucher zu steigern. Preisabsprachen sind nicht zulässig.
Die Gruppenfreistellungsverordnung gilt allerdings nur bis zum 25. April 2020. Daher jetzt das Prüfverfahren. Es soll der Kommission bei der Bewertung helfen, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen diese Verordnung außer Kraft treten oder verlängert werden kann. »Die Containerschifffahrt, die auf der Grundlage von Linienkonsortien organisiert ist, macht den größten Teil der Nichtschüttgutfracht aus, die auf dem Seeweg nach und von Europa befördert wird. Wettbewerbsfähige Schifffahrtsdienste sind daher für die gesamte Wirtschaft der EU unerlässlich«, heißt es in einem Statement.
In dem Verfahren wurden zunächst verschiedene Schifffahrtstreibende um Stellungnahme zu gebeten. Dazu zählen unter anderem Reedereien, deren Kunden (Verlader und Spediteure), Hafenbetreiber und deren Verbände. Zusätzlich wurden die Wettbewerbsbehörden der EU-Mitgliedstaaten konsultiert. Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) und der europäische Terminalbetreiberverband FEPORT wollen sich ebenfalls einbringen. Als »weitere interessierte Parteien« werden Branchenanalysten, Wissenschaftler und Anwaltskanzleien, die sich auf Wettbewerbsrecht und den maritimen Sektor spezialisiert haben, genannt.
Alle Beteiligten wurden aufgefordert, bis zum 20. Dezember 2018 ihre Stellungnahmen auf der Website der Kommission abzugeben. Daraufhin werden man »alle Beiträge sorgfältig prüfen und eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse und Schlussfolgerungen auf der Website veröffentlichen«, teilte die Kommission mit.