Nach zwei schweren Havarien vor Sassnitz müssen sich alle Schiffe mit mehr als 20 m Länge künftig bei der Verkehrsleitzentrale melden. Das hat jetzt das WSA Stralsund verfügt.

In den ersten Wochen dieses noch jungen Jahres war es in der Ostsee vor Sassnitz bereits zu zwei folgenschweren Havarien gekommen. Zuerst kollidierte am 25. Januar das Containerschiff »Beate« mit dem Stückgutfrachter »Norvind«. Letzterer erlitt einen erheblichen Rumpfschaden und konnte sich trotz Wassereinbruch in den Hafen retten.

Gute drei Wochen später raste der Offshore-Trimaran (CTV) »World Bora« in den Singledecker »Raba«. 15 Monteure, die auf dem Weg zur Arbeit im Windpark »Wikinger« waren wurden bei dem Zusammenstoß verletzt, zwei davon schwer.

Nun zieht das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Stralsund die Konsequenzen: Künftig  müssen sich alle Schiffe in den Gewässern vor Sassnitz bei der Verkehrsleitzentrale anmelden. Die neue Regel gilt ab 20 m Schiffslänge. Zuvor galt die Meldepflicht nur für größere Schiffe. Mit dem Erlass sollen nun auch die schnellen Versorgungsschiffe der Offshore-Windparks erfasst werden.

Die Anpassung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung gilt für den Zu- und Ablauf der Sassnitzer Häfen sowie im Zu-und Ablauf der Ansteuerung Swinoujscie (Swinemünde). Einlaufende Schiffe müssen sich bei der Passage des sogenannten Breitenparallels  der Tonne Sassnitz bzw. von Süden kommend an der Tonne SWIN-N melden. Gleiches gilt beim Auslaufen aus dem Hafen »bei noch festgemachten Leinen«, heißt es.