Der rund 18 km lange Straßen- und Eisenbahn-Absenktunnel durch den Fehmarnbelt stößt vielerseits auf Kritik. Acht Kläger sind vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen. Eine aktuelle Studie stelle zudem die Rentabilitätsrechnung in Frage, so die Gegner.
Eine von der Landesregierung Schleswig-Holstein in Auftrag gegebene Studie zu[ds_preview]m prognostizierten Verkehrsaufkommen am Fehmarnbelt kommt zu dem Ergebnis, dass nach Inbetriebnahme einer festen Fehmarnbeltquerung weiterhin ein deutlicher Teil des Personen- und Güterverkehrs durch die Fähren abgedeckt wird. Das Gutachten geht davon aus, dass rund 30% des Lkw- und Pkw-Verkehrs auch dann noch die Fähre nutzen werden. Zudem sollen bis zu 40% des Frachtverkehrs nach Inbetriebnahme des Tunnels weiter bei der Fährlinie verbleiben.
»Sollten die Prognosen eintreten, würde dem Tunnelbetreiber rund ein Viertel der geplanten Einnahmen wegfallen«, wird Konstantin von Notz, Bundestagsabgeordneter der Grünen, auf seiner Website zitiert. Er zweifelt an der Wirtschaftlichkeit des Großprojekts.
Die Studienergebnisse stellten die bisherigen Rentabilitätsrechnungen in Frage und müssten unbedingt der Bundesregierung vorgelegt werden, erklärt das Aktionsbündnis »Beltretter«. »Der Bau einer festen Fehmarnbeltquerung muss dringend ausgesetzt, die Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens geprüft und über Alternativen nachgedacht werden«, fordert Sprecherin Karin Neumann, und ergänzt: »Dies sieht auch der Staatsvertrag von 2008 vor, in dem fixiert ist, dass neue Gespräche stattfinden müssen, sollten Kosten und Nutzen sich nicht mehr die Waage halten.«
Klageflut am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Der rund 18 km lange Straßen- und Eisenbahn-Absenktunnel stößt auch von anderer Seite auf Kritik. Acht Kläger sind vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gezogen. Neben dem NABU, den Städten Bad Schwartau und Fehmarn und dem »Aktionsbündnis gegen eine feste Beltquerung« hat auch die Reederei Scandlines Klage eingereicht. Die Reederei hatte schon früher angekündigt ihren Betrieb nicht willfährig am Tag der Eröffnung des Tunnels einzustellen. Für den Zeitraum des Tunnelbaus hat Scandlines Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Schiffe.
Auch die Fährreederei Stena Line hat Klage eingereicht. Das Unternehmen, das mehrere Fähren zwischen Deutschland und Schweden betreibt, begründet seine Klage damit, dass die Finanzierung des 7 Mrd. € teuren Belttunnels mithilfe dänischer Staatsgarantien nicht wettbewerbsneutral sei und damit laut eines Urteils des Europäischen Gerichts »europarechtlich nicht genehmigt«.
Zwei Kläger sind nicht näher benannt. Die Klagefrist ist am 8. Mai abgelaufen. Wann das Gericht die acht Klagen verhandeln wird, ist offen. Eine Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts wies darauf hin, dass Verfahren in Leipzig im Schnitt ein Jahr dauern. »Alle Verfahren werden gleich behandelt«, sagte sie. Daran ändere auch der Druck Dänemarks durch den für Herbst angekündigten Baustart auf dänischer Seite nichts.
Als Rückenwind sehen die Kläger und Kritiker nun das neue Gutachten der schleswig-holsteinischen Landesregierung. Das Amt für Planfeststellung des Landes Schleswig-Holstein hatte das Gutachten im November 2018 in Auftrag gegeben, um zu klären, ob die feste Fehmarnbeltquerung die Reederei Scandlines in ihrer Existenz gefährde.