Wakashio« und »New Diamond« sind die jüngsten Beispiele. In den letzten Jahren sorgten außerdem die schweren Havarien der »MSC Daniela[ds_preview]«, »Maersk Honam«, »MSC Flaminia« oder »MOL Comfort einerseits für große Betroffenheit in der Schifffahrt (und darüber hinaus) und andererseits für Debatten über die Sicherheit auf See und die entsprechende Gesetzgebung. Bisweilen führen derartige Unfälle tatsächlich zu einer Änderung der geltenden Bestimmungen. Eines der bedeutendsten Regelwerke ist die internationale Konvention »Safety of Life at Sea« (SOLAS) die in der Folge einer der »berühmtesten« Havarien initiiert worden war: des Untergangs der »Titanic«.
Auf ihrer Jungfernfahrt kollidierte die »Titanic« am 14. April 1912 gegen 23:40 Uhr etwa 300sm südöstlich von Neufundland mit einem Eisberg von geschätzten 300.000t Gewicht. Das Schiff war trotz Eiswarnung zu schnell gefahren und die Männer im Ausguck hatten den Eisberg zu spät gesichtet. Die »Titanic« sank zwei Stunden und 40 Minuten später. Da zu wenige Rettungsboote er Ursprung vonan Bord waren und die Mannschaft mit der Situation der Katastrophe überfordert war, starben 1.514 der über 2.200 an Bord befindlichen Personen. Kurios: Der Bau der »Titanic« war nicht von Lloyd’s of London überwacht worden, sie war somit nicht klassifiziert.
Der Untergang hatte Folgen für die Regelungen zur Sicherheit auf See: 1914 wurde das SOLAS-Abkommen verabschiedet. Es legte unter anderem die Zahl der Rettungsboote eines Schiffes fest. Künftig waren ausreichend Rettungsmittel für alle Menschen an Bord mitzuführen und regelmäßig Rettungsübungen durchzuführen. Schiffe mit mehr als 50 Personen an Bord sollten außerdem ihre Funkbereitschaft rund um die Uhr aufrechterhalten. Ebenfalls wurde die Einrichtung eines internationalen Eiswarndienstes für den Nordatlantik beschlossen, dazu kamen Bestimmungen hinsichtlich Brandschutz und Brandbekämpfung. Außerdem sollten alle Schotten fortan wasserdicht und feuerfest sein.
Eine weitere Konsequenz aus der Katastrophe war die ausschließliche Verwendung roter Leuchtraketen in Notsituationen, um Fehlinterpretationen vorzubeugen. Das SOLAS-Abkommen trat bedingt durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges vorerst nicht in Kraft. Einzelne Staaten setzten die Bestimmungen jedoch um. Erst 1929 wurde eine zweite Fassung verhandelt, die schließlich ab 1933 international Rechtsgültigkeit erlangte. Das Abkommen war das erste internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See. Weitere Fassungen folgten 1948, 1960 und 1974. Seither kamen laufend Ergänzungen hinzu.
Axel Griessmer – Internationales Maritimes Museum Hamburg