Schiffsregister, Bremen
Grafik: HANSA
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Gut 800 Seeschiffe und 450 Binnenschiffe fahren unter »bremischer« Flagge. Statt wie bisher in Papierform werden ihre Daten künftig digital erfasst. 

Das beim Amtsgericht Bremen [ds_preview]geführte Schiffsregister, das die Eigentumsverhältnisse aller See- und Binnenschiffe dokumentiert, wird aus dem Papier- ins digitale Zeitalter überführt. Mit einer neuen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bremen und Hamburg soll nun der Grundstein für ein weitaus effizienteres Verfahren gelegt werden – sowohl für die Schiffseigner als auch für die Mitarbeiter am Amtsgericht: Das Schiffsregister wird digital.

Bremen im Verbund mit Hamburg

Die in Hamburg, Sitz des bundesweit größten Schiffsregisters (6.200 Schiffe), bereits Anfang 2019 entwickelte technische Lösung wird jetzt von Bremen übernommen. Gemeinsam wolle man künftig an der Weiterentwicklung der Software arbeiten, teilte die zuständige Bremer Senatorin Claudia Schilling mit. »Mit der Einführung des digitalen Schiffsregisters und dem Verbund mit Hamburg sorgen wir künftig für effizientere Verwaltungsstrukturen.«

So sollen nicht nur die Einsicht in das Register, sondern auch der Empfang und Versand aller erforderlichen Dokumente digital, mittels des »Elektronischen Gerichtspostfachs«, erfolgen. Bislang bestand zu jedem Schiff ein Registerblatt als Papierakte. Jeder Antrag auf Eintrag oder Auskunft musste schriftlich erfolgen, Einsicht konnte nach Antrag nur in den Räumen des Amtsgerichtes begeben.

Die Bremer Reeder hatten bereits seit längerem das aufwändige und umständliche Verfahren kritisiert. »Das elektronische Schiffsregister wird den Standort Bremen weiter stärken«, sagte Michael Vinnen, Vorsitzer des Bremer Rhedervereins. Die Digitalisierung des Bremer Schiffsregisters sei der Senatorin hoch anzurechnen.

Nach dem jetzt erfolgten Startschuss, wird noch in diesem Jahr damit begonnen, das Schiffsregister sukzessive auf die »digitale« Version umzustellen. Als nächster Schritt ist geplant, dass Notare, Anwälte sowie Reeder rund um die Uhr auf das Schiffsregister zugreifen können. Außerdem sollen künftig alle Schriftstücke und Schiffspapiere auch elektronisch versendet werden können.

Folgen auch digitale Schiffsurkunden?

Auf Initiative Bremens, der sich Hamburg bereits angeschlossen hat, soll mit den Justizministern der Länder bei ihrer Konferenz Ende November über die gesetzliche Voraussetzungen zur Erteilung digitaler Schiffsurkunden diskutiert werden. Bislang müssen diese zwingend in Papierform an Bord mitgeführt werden und bei Bedarf, etwa bei Schiffsverkäufen, persönlich aus aller Welt abgeholt und ein- beziehungsweise ausgeflogen werden. »Gemeinsam wollen wir daher nach Lösungen suchen, um dieses absolut nicht mehr zeitgemäße und ökologisch bedenkliche Verfahren künftig digital zu gestalten«, so Schilling.