Der Rat der Europäischen Union hat heute fünf Gesetze verabschiedet, die es der EU ermöglichen sollen, die Treibhausgasemissionen in den wichtigsten Wirtschaftssektoren zu senken.

Eines davon betrifft die Schifffahrt. Die Gesetze sind Teil des »Fit for 55«-Pakets, das die politischen Maßnahmen der EU im Einklang mit ihrer Verpflichtung festlegt, ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55% gegenüber dem Stand von 1990 zu senken und 2050 Klimaneutralität zu erreichen. [ds_preview]

Das Instrument zur Senkung der Emissionen ist das EU-Emissionshandelssystem (EU Emissions Trading System; EU ETS). Dem EU-Rat zufolge handelt es sich dabei um einen Kohlenstoffmarkt, der auf einem System der Begrenzung und des Handels mit Emissionszertifikaten für energieintensive Industrien, den Stromerzeugungssektor und den Luftfahrtsektor basiert.

Mit den neuen Vorschriften wird das Gesamtziel der Emissionsreduzierung bis 2030 in den unter das EU-ETS fallenden Sektoren auf 62 % gegenüber dem Stand von 2005 erhöht.

Emissionshandel im Seeverkehr

Die Emissionen des Seeverkehrs werden erstmals in den Geltungsbereich des EU-Emissionshandelssystems einbezogen. Die Verpflichtung für Schifffahrtsunternehmen zur Abgabe von Zertifikaten wird schrittweise eingeführt: 40% für geprüfte Emissionen ab 2024, 70% ab 2025 und 100% ab 2026.

Die meisten großen Schiffe werden von Anfang an in den Geltungsbereich des EU-Emissionshandelssystems einbezogen, während andere große Schiffe, insbesondere Offshore-Schiffe, zunächst in die MRV-Verordnung über die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung von CO2-Emissionen aus dem Seeverkehr aufgenommen und erst später in das EU-Emissionshandelssystem einbezogen werden, heißt es heute in einer Mitteilung des EU-Rats.

Nicht-CO2-Emissionen (Methan und N2O) werden ab 2024 in die MRV-Verordnung und ab 2026 in das EU-Emissionshandelssystem aufgenommen.

Die Gesetze werden nun vom Rat und vom Europäischen Parlament unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht, bevor sie in Kraft treten.