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PKF Fasselt Schlage, Hamburg, lud zum Jahresauftakt zu einem Symposium im Hotel Hafen Hamburg ein, um den derzeitigen Status und die Perspektiven für die Schifffahrt zu erörtern. Nach einem überaus erfolgreichen Jahrzehnt, in dem die deutsche Schifffahrt ihre Bedeutung im Weltmarkt weiter ausbauen konnte, stellt die Wirtschafts- und Finanzkrise die Branche vor neue und große Herausforderungen. Bei der Veranstaltung standen aktuelle Problemstellungen im steuerlichen und rechtlichen Umfeld im Mittelpunkt. In offenem Gedankenaustausch konnten Inhaber, Geschäftsführer und leitende Mitarbeiter aus der Schifffahrt die Probleme gemeinsam diskutieren.

Aufgrund der positiven Resonanz der Branche mit über 200 Teilnehmern zu diesem ersten Treffen von PKF Maritime soll es nach[ds_preview] Aussage von Thomas Diederich, Partner bei PKF Fasselt Schlage in Hamburg, auch zukünftig Treffen zum Jahresauftakt geben. Darüber hinaus will man in einer Publikationsreihe unter dem gleichem Namen »PKF Maritime« mehrmals im Jahr über steuerliche, rechtliche und andere Themen rund um die Schifffahrt berichten.

Die bekannte Hamburger Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage Lang und Stolz schloss sich im vergangenen Jahr mit der PKF Piorek Thum Stenger Beier Partnerschaftsgesellschaft, Berlin, PKF Treurog GmbH, Frankfurt, und PKF Herfort van Kerkom Streit OHG, Köln, zu PKF Fasselt Schlage zusammen. Damit hat die unabhängige, partnergeführte Gesellschaft mit der breiten Anbindung an das internationale PKF-Netzwerk ihre Position als eines der führenden mittelständischen Beratungsunternehmen gefestigt und zählt zu den »Top Ten« der Branche. An 14 Standorten sind mehr als 600 Mitarbeiter beschäftigt, 180 von ihnen als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte.

Man sieht sich als Alternative zu den »Großen Vier« der Branche. Thomas Diederich, Geschäftsführender Partner bei PKF Fasselt Schlage in Hamburg erläutert: »Wir sind mittelständisch geprägt. Über den Partner vor Ort bieten wir aber Zugriff auf das weltweite Fachwissen des PKF-Netzwerks. Wir verfügen über umfassende Erfahrungen mit allen Aufgaben und Anforderungen, die sich aus grenzüberschreitenden Tätigkeiten ergeben. Der Zusammenschluss eröffnet unseren Mandanten in Norddeutschland ein noch größeres Spektrum an Expertise. Wir sind somit in der Lage, auch zukünftig den steigenden Ansprüchen unserer Mandanten gewachsen zu sein«.

Die Partnerschaft in Hamburg ist bereits seit über 80 Jahren für Mandanten in Norddeutschland tätig. Heute beschäftigt sie einschließlich der sieben Partner etwa 120 Mitarbeiter, darunter 33 Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte, von denen viele eine Mehrfachqualifikation vorweisen können. Eine besondere Expertise besitzt der Hamburger Standort in der Schifffahrt und im Handel, wo das Unternehmen seit Jahren fest am Markt etabliert ist. Weitere Standorte befinden sich u.a. in Berlin, Braunschweig, Duisburg, Frankfurt und Köln. Hauptsitz der Gesellschaft ist Berlin.

PKF International gehört mit seinen weltweit rund 14.700 Mitarbeitern und 2.900 Partnern an mehr als 450 Standorten in 125 Ländern zu den »Top Ten« der Prüfungs- und Beratungsunternehmen. Die Gesellschaft verfügt über fest vereinbarte Qualitätsstandards und effektive Netzwerkstrukturen als gemeinsame, weltweit gültige Arbeitsgrundlage der Mitgliedsgesellschaften.

Treffen zum Jahresauftakt

Zu Beginn der Veranstaltung erläuterte Dr. Hans-Heinrich Nöll, Hauptgeschäftsführer beim VDR (Verband Deutscher Reeder) die derzeitige Lage und Perspektiven der Schifffahrt aus Sicht der Schifffahrtsunternehmen.

Danach referierte Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Thomas Rauert, Mitglied der Geschäftsleitung bei PKF Fasselt Schlage, über Aktuelles aus dem Steuerrecht für Schifffahrtsunternehmen. Dabei ging er auf die neue Gesetzgebung bei der Verschonung von Unternehmensvermögen nach der Erbschaftsteuerreform und das entsprechende Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung ein: Angesichts der z. T. sehr drastisch gesunkenen Schiffswerte könnten Unternehmensanteile im Vergleich zu Boomzeiten mit deutlich geringerer Steuerbelastung verschenkt bzw. vererbt werden. Darüber hinaus könnten zeitnahe Gestaltungen zusätzliche Steuerbelastungen im Erbfall verhindern. Insbesondere erläuterte er, dass es nach der Reform der Erbschaftsteuer nicht so sehr auf die Höhe des insgesamt gebundenen schädlichen Unternehmensvermögens ankomme, sondern auf dessen »richtige« Verteilung. Andere Themen behandelten Neuigkeiten aus der Gesetzgebung (Verlustnutzung nach dem sog. »Wachstumsbeschleunigungsgesetz«), der Rechtsprechung (Mindestbesteuerung) sowie dem Abkommensrecht (Schifffahrtsabkommen Isle of Man, Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland / Zypern).

Klaas Borchert, Steuerberater und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bei der Sozietät Dr. Schackow & Partner, sprach zum Thema Rechtliche Aspekte der Sanierung von Schiffs-Kommanditgesellschaften. Er ging auf die Sanierungsbedürftigkeit (Überschuldung/Zahlungsunfähigkeit) von Gesellschaften ein und referierte über die Komplexität der Haftung von Anlegern sowie die Rückzahlung von Ausschüttungen / Kapitalerhöhungen. Zahlungsunfähigkeit nach § 17 Abs. 2 InsO liegt vor, wenn fällige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können. Von einer Überschuldung geht man nach geltender Rechtslage aus, wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und eine Fortführung der Gesellschaft nach eingehender Prüfung nicht überwiegend als wahrscheinlich gilt (negative Fortführungsprognose).

Bei der Frage nach der Haftung der Anleger sowie nach der Rückzahlung von Ausschüttungen oder Kapitalerhöhungen kommt es entscheidend auf den Unterschied zwischen dem Innen- und dem Außenverhältnis des Kommanditisten an. Im Außenverhältnis sind die Regelungen strikt, so dass jedenfalls immer dann eine Haftung besteht, wenn Anleger trotz nicht gedeckter Haftsumme Ausschüttungen erhalten haben. Im Innenverhältnis kommt es auf die Formulierung des Gesellschaftsvertrages im Einzelfall an. Die wenigsten Verträge enthalten eine ausdrückliche Regelung, so dass eine Auslegung erforderlich ist. Dies führt in der Praxis zu Unsicherheiten und ist im Rahmen von Sanierungskonzepten zu beachten.

Steuerliche Aspekte der Sanierung von Schiffs-KG beleuchtete Lars Heymann, Rechtsanwalt und Steuerberater bei PKF Fasselt Schlage. Dabei ging er auf die Themen Einordnung von Vorabgewinnen, Beendigung der Tonnagebesteuerung und auf Hinweise zur Gestaltung von Gesellschaftsverträgen ein. Neben der Verlängerung bestehender und der Gewährung zusätzlicher Kredite durch die finanzierenden Banken und dem Verzicht auf Entgelte durch die Initiatoren tragen die Kommanditisten in der Regel die Hauptlast der Sanierung. Hier ist die richtige Formulierung der Sanierungsprämie als Gewinnvorab ausschlaggebend, damit auch diese von der Tonnagesteuer erfasst ist und somit ohne zusätzliche Steuerbelastung vereinnahmt werden kann. Zur Nutzbarmachung der operativen Verluste des Schiffes durch Beendigung der Tonnagesteuer führte er aus, dass dieser Weg in Einzelfällen möglich sein. Allerdings sei hier aufgrund der noch ungeklärten steuerlichen Folgen der Beendigung der Tonnagesteuer Vorsicht geboten.

Als letzter Referent des PKF Maritime-Symposiums erläuterte Dr. Sven-Holger Undritz, unter dem Aspekt Insolvenzrechtliche Risiken und Chancen die Themen Haftung der Organe, Anfechtungstatbestände sowie der Insolvenzplan als Chance.

Dr. Undritz ist Rechtsanwalt der Kanzlei White & Case und hat seit über zehn Jahren als Insolvenzverwalter mehr als 300 Gesellschaften (u. a. am Amtsgericht Hamburg) durch die Insolvenz geführt. Nach seiner Einschätzung bilden Insolvenzen zwar nur die Spitze des Restrukturierungsberges, sie befinden sich jedoch im Medienfokus. In Deutschland wurden im Jahre 2009 über 34.000 Insolvenzen gezählt (2008: 29.800 und 2007: 29.150). Damit haben sie in etwa das Niveau von 2001 erreicht. Die höchste Zahl an Unternehmensinsolvenzen verzeichnete man bislang im Jahr 2003 mit 39.470, im Folgejahr wurde dieses Niveau in etwa gehalten.

Anhand § 64 des GmbH-Gesetzes ging Dr. Undritz insbesondere auf die Geschäftsführerhaftung ein. Die Komplexität dieses Themas birgt etliche Unwägbarkeiten, so z. B. den Überschuldungsbegriff nach § 19 Abs. 2 InsO: »Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich«.

Der Insolvenzverwalter spielt beim Insolvenzverfahren die zentrale Rolle. Er steht zwischen dem Insolvenzschuldner und dem Insolvenzgericht einerseits und den Insolvenzgläubigern andererseits. Die sachliche Zuständigkeit liegt ausschließlich bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sich ein Landgericht befindet. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach der Zuständigkeit des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Mittelpunkt einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Insolvenzschuldners liegt (§ 3Abs. 1 Satz 2 InsO). Die Auswahl des Insolvenzverwalters obliegt dem zuständigen Insolvenzrichter, wobei das Gesetz in § 56 InsO lediglich fordert, daß es sich um eine geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person handeln muss.

Obgleich es keine gesetzlichen Vorgaben für die berufliche Ausbildung gibt, werden in der Regel Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Insolvenzrecht, Betriebswirte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit den Aufgaben des Insolvenzverwalters betraut.

Die Veranstaltung PKF Maritime kann als sehr gelungen bezeichnet werden. Die Schifffahrtsbranche und ihre Anleger sehen weiteren Symposien dieser Art interessiert entgegen.

GF