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1. Einleitung

Am 1. Januar 2010 fusionierte die See-Berufsgenossenschaft (See-BG) mit der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF[ds_preview]) zur Berufsgenossenschaft für Verkehr und Transportwirtschaft, kurz: BG Verkehr. Diese Fusion bildet den Schlusspunkt tiefgreifender Veränderungen der See-Sozialversicherung in den letzten Jahren. Im Folgenden werden diese Umgestaltungen der Vergangenheit und die aktuellen Zuständigkeiten aus dem Blickwinkel der Seeschifffahrt dargestellt (Den Schwerpunkt der Darstellung bilden die Änderungen bei der See-Berufsgenossenschaft, da diese am aktuellsten sind und sich zudem innerhalb der fusionierten Berufsgenossenschaft die größten Aufgabenverschiebungen ergeben haben.).

2. Rückblick auf die See-Sozialversicherung bis 2005

Bis zum Jahr 2005 waren bis auf die Arbeitslosenversicherung sämtliche Sozialversicherungszweige in einem einzigartigen Verbundsystem organisatorisch und räumlich zusammengefasst – die See-Sozialversicherung. Für die Seeleute und die Schifffahrtsunternehmen galt im Hamburger Seehaus die sprichwörtliche Devise: »Alles aus einer Hand«. Die Kompetenzen in den Bereichen Unfall-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung wurden ergänzt durch die Seemannskasse, den Seeärztlichen Dienst und die Schiffssicherheitsabteilung. Der Verbund ermöglichte kundennahen Service für die Seeleute und Synergien für die Reedereien. Als Spitzenverband konnte die See-Krankenkasse ihr Schifffahrts-Know-how in die Politik einbringen und auch Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren nehmen.

3. Die Jahre 2005 bis 2009: Fusionen mit der DRV Knappschaft-Bahn-See (KBS)

Die Jahre 2005 bis 2008 brachten einschneidende Veränderungen der See-Sozialversicherung mit sich. Gleich drei Versicherungszweige wurden aus dem Verbund herausgelöst.

3.1 Seekasse

Mit dem Rentenversicherungsorganisationsgesetz aus dem Jahr 2004 (Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) vom 9. Dezember 2004, BGBl. I S. 3242.) gestaltete der Gesetzgeber die gesetzliche Rentenversicherung grundlegend um. Unter anderem schuf er mit der Marke »Deutsche Rentenversicherung« ein gemeinsames Dach für alle Rentenversicherungsträger. In diesem Rahmen fusionierten am 1. Oktober 2005 die Knappschaft, die Bahnversicherungsanstalt und die Seekasse zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS). Mit dieser Fusion endete die knapp hundertjährige Geschichte der Seekasse, der Rentenversicherung der Seeleute.

3.2 See-Krankenkasse mit See-Pflegekasse

Als nächster Träger wurde die Seekrankenkasse von der See-Sozialversicherung abgetrennt. Zusammen mit der See-Pflegekasse vereinigte sie sich am 1. Januar 2008 mit der Knappschaft (Genehmigungsbescheid des Bundesversicherungsamtes vom 27.12.2007 über die Beschlüsse der Vorstände der See-Krankenkasse/See-Pflegekasse und der Dt. Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) vom 17.12.2007 zur Auflösung der See-Krankenkase/See-Pflegekasse und Eingliederung in die KBS.). Während der Gesetzgeber die Veränderungen bei der Seekasse noch gesetzlich geregelt hatte, erfolgte die Fusion der See-Krankenkasse mit der Knappschaft auf der Grundlage eines Beschlusses der Selbstverwaltung der See-Krankenkasse. Die ehrenamtlichen Versicherten- und Arbeitgebervertreter sahen angesichts des Reformdrucks durch das 2007 verabschiedete GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) vom 26. März 2007, BGBl. I S. 378.) keine realistische Aussicht, die See-Krankenkasse eigenständig auf Dauer am Markt zu halten. Hintergrund dieser Überlegung war maßgeblich der politisch gewollte Wegfall der Pflichtversicherung aller Seeleute bei der See-Krankenkasse und die damit verbundene Befürchtung der Selbstverwalter, zu viele Versicherte zu verlieren.

3.3 Seemannskasse

Die Planungen des Gesetzgebers vor einem Umbau der gesetzlichen Sozialversicherung machte auch vor der gesetzlichen Unfallversicherung – und damit auch vor der Seemannskasse als Teil der See-BG – nicht halt. Der politische Druck auf die gewerblichen Berufsgenossenschaften, sich zu größeren Verwaltungseinheiten zu vereinigen, nahm deutlich zu. Als sich schließlich im Frühjahr 2007 abzeichnete, dass die Eigenständigkeit der See-BG auf Dauer nicht mehr zu halten sei, beschloss die Selbstverwaltung der See-BG, auch die Seemannskasse in die Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) zu überführen. Mit dem 1. Januar 2009 ging schließlich die Trägerschaft der Seemannskasse von der See-Berufsgenossenschaft auf die KBS über. (Artikel 5 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallmodernisierungsgesetz) vom 30. Oktober 2008, BGBl. I S. 2130.)

4. Die Fusion der See-BG mit der BGF zur BG Verkehr am 1.1.2010

Immer wieder hat es in den letzten Jahrzehnten Überlegungen zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung gegeben, doch die Veränderungen seit dem Jahr 2005 stellten alles davor Gewesene in den Schatten. Eine hochrangig besetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe schlug im Sommer 2006 vor, zukünftig nur noch sechs Berufsgenossenschaften zuzulassen (Eckpunkte zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung. Beschluss Arbeitskreis der Staatssekretäre am 22.06.2006/Beschluss Bund-Länder-Arbeitsgruppe am 29.06.2006.) – zu einem Zeitpunkt, als es noch 26 gewerbliche Berufsgenossenschaften gab. Unter dem Druck der Politik beschloss die Mitgliederversammlung des seinerzeit noch existierenden Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften im Dezember 2006, Fusionen voranzutreiben und zukünftig neun Berufsgenossenschaften zu bilden (Beschluss der Mitgliederversammlung 2/2006 des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften vom 1. Dezember 2006 in München zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung.). Der Gesetzgeber nahm diese Zahl auf und legte sie schließlich im Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz fest (Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallmodernisierungsgesetz) vom 30. Oktober 2008, a. a. O.).

Währenddessen bemühten sich die Verantwortlichen der See-BG, die politischen Entscheidungsträger von der Notwendigkeit einer eigenständigen See-BG zu überzeugen. Doch alle Argumente, insbesondere der Verweis auf die besonderen Anforderungen global operierender Seeschifffahrtsunternehmen und die einzigartige Verbindung berufsgenossenschaftlicher und staatlicher Aufgaben in der Schiffssicherheitsabteilung, fruchteten nicht. Folgerichtig beschloss die Vertreterversammlung der See-BG am 3. Juli 2007, mit einer anderen Berufsgenossenschaft zu fusionieren. Als Fusionspartner kristallisierte sich schnell die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) heraus. Nach längeren Verhandlungen wurde die Fusion endgültig am 28. September 2009 beschlossen (Beschlüsse der Vertreterversammlungen der See-BG vom 28. Sept. 2009 und der BGF vom 29. Sept. 2009.). Seit dem 1. Januar 2010 gibt es die See-BG als eigenständigen Träger nicht mehr.

5. Überblick:

Wer ist wofür zuständig?

Aus der See-Sozialversicherung im Seehaus sind durch die Fusionen zwei große Träger hervorgegangen:

1. die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)

2. die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr)

5.1 Zuständigkeiten der DRV-Knappschaft-Bahn-See (KBS)

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) hat mit ihrer Regionaldirektion Hamburg die früheren Aufgaben der See-Krankenkasse, der See-Pflegekasse sowie der Seemannskasse übernommen. Zentrale Aufgabe ist dabei die Betreuung der versicherten Seeleute und ihrer Angehörigen sowie der Seefahrtunternehmen in den Bereichen Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung sowie Seemannskasse. Die frühere See-Krankenkasse firmiert jetzt unter dem Titel: »Knappschaft – Die neue See-Krankenversicherung«. Mit dem neu gegründeten Vertriebsteam bietet die KBS Mitgliedsunternehmen individuelle Beratung auch vor Ort an.

Die KBS ist mit ihrer Regionaldirektion Hamburg unter anderem für folgende Aufgaben zuständig:

• Betreuung der Arbeitgeber-Konten für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag

• Klärung von Versicherungsverhältnissen sowie Fragen zum Meldeverfahren im Rah­men von Beschäftigungsverhältnissen

• Klärung von Versicherungspflicht und -freiheit in der Krankenversicherung

• Krankenversichertenkarten (auch für ausländische Seeleute)

• Leistungen Kranken- und Pflegeversiche­rung (u. a. Krankengeld, Reha)

• Freiwillige Rentenversicherung

• Befreiung von der Rentenversicherungspflicht von ausländischen Seeleuten

• Alle Fragen rund um die Seemannskasse

Am 2. November 2009 zog die Regionaldirektion Hamburg vom Seehaus in der Reimerstwiete zum Millerntorplatz 1 in den Stadtteil St. Pauli um.

5.2 Zuständigkeiten der BG Verkehr

a) Beiträge und Leistungen der Unfallversicherung

Im Bereich Mitgliedschaft und Beitrag ist die BG Verkehr – wie zuvor die See-BG – für die Höhe des Unfallversicherungsbeitrags für Schifffahrtsunternehmen zuständig. Die besondere Beitragsstruktur mit nur zwei »Gefahrtarifstellen« Land und See für alle Beschäftigten von Seefahrtbetrieben wurde auch nach der Fusion beibehalten. Erst im Jahr 2022 muss die BG Verkehr einen gemeinsamen Gefahrtarif für alle ihre Mitgliedsunternehmen bilden. Der Unfallversicherungsbeitrag wird sich dann auch für Seefahrtunternehmen nach einem klassischen Gefahrtarif richten, der sich aus verschiedenen, auf das spezifische Unfallrisiko von Gewerbezweigen ausgerichteten Tarifstellen zusammensetzt. Erfreulich ist, dass die Fusion zu keiner Erhöhung des Unfallversicherungsbeitrags 2010 für die Mitgliedsbetriebe der früheren See-BG geführt hat.

Die Berufsgenossenschaft ist auch unverändert für die Bildung von Durchschnittsheuern (D-Heuern) zuständig. Ein aus Vertretern von Arbeitgebern und Versicherten zusammengesetzter Ausschuss der Selbstverwaltung der BG Verkehr entscheidet autonom über die D-Heuern, nach denen sich die Beiträge für Seeleute in allen Sozialversicherungszweigen richten. Nach jetzigem Stand ist davon auszugehen, dass die D-Heuern auch zukünftig bestehen bleiben, nachdem längere Diskussionen über deren mögliche Abschaffung insbesondere im Verband Deutscher Reeder zu keinem eindeutigen Votum geführt haben.

Organisatorisch ist die frühere Mitglieder- und Beitragsabteilung der See-BG als Team 6 in der Mitgliederabteilung der BGF aufgegangen. Wegen der besonderen Beitragsgestaltung für die Seefahrtunternehmen sowie unterschiedlicher EDV-Programme bildet das Team 6 zurzeit noch einen Sonderbereich. Räumlich sind alle Bereiche der Mitglieder- und Beitragsabteilung seit Ende März 2010 am Hauptsitz der BG Verkehr in Hamburg-Ottensen zusammengefasst.

Bei den Leistungen der Unfallversicherung hat es durch die Fusion organisatori­sche Veränderungen gegeben. Die früheren beiden Unfallabteilungen der See-BG und der BGF bilden räumlich und organisatorisch eine einheitliche Abteilung am Hauptsitz der BG Verkehr in Hamburg-Ottensen.

b) Staatliches Schiffssicherheitsrecht und Seeärztlicher Dienst

In Zusammenhang mit der Fusion mit der BGF beschloss die Selbstverwaltung auch, die berufsgenossenschaftliche Prävention von den staatlichen Schiffssicherheitsaufgaben zu trennen. Aus der früheren Schiffssicherheitsabteilung und dem Seeärztlichen Dienst entstand zum 1. Januar 2010 die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr. Die Dienststelle Schiffssicherheit mit ihren rund 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Hamburg und an der Küste ist für die Schiffssicherheitsaufgaben nach dem Seeaufgabengesetz zuständig und nimmt darüber hinaus maritim-medizinische Aufgaben wahr. Der Begriff »Dienststelle« verdeutlicht, dass es sich um keinen regulären Geschäftsbereich der Berufsgenossenschaft handelt. Die Dienststelle finanziert sich über Gebühreneinnahmen und direkte Bundesmittel und nicht – wie die anderen Bereiche der Berufsgenossenschaft – über die Unfallversicherungsbeiträge der Mitgliedsunternehmen.

Die fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Seeärztlichen Dienstes sind unter anderem für die Steuerung der Seediensttauglichkeits- und der Seelotsenuntersuchungen zuständig. Die praktische Durchführung der Untersuchungen obliegt den ermächtigten Ärzten. In Hamburg, Bremen und Rostock sind die Ärzte des Sozialmedizinischen Dienstes der KBS für die Untersuchungen ermächtigt.

Die Dienststelle Schiffssicherheit hat nach wie vor ihren Sitz im Seehaus in der Reimerstwiete in Hamburg. Das Bundesverkehrsministerium hat zwar in einem Erlass einen Umzug der Dienststelle zum Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) an die Bernhard-Nocht-Straße in Hamburg angeordnet, wann und ob dieser Umzug stattfinden wird, ist aber derzeit noch offen.

c) Prävention

Die branchenbezogene Prävention und der technische Arbeitsschutz in den Seefahrtunternehmen wird seit der Fusion vom Referat »Seeschifffahrt und Fischerei« wahrgenommen. Die fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für alle Themen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung in der Seeschifffahrt zuständig. Dazu gehören unter anderem:

• die Unfallverhütungsvorschriften See

• die Gefährdungsbeurteilung

• die Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und der Sicherheitsbeauftragten

• Schiffsbesichtigungen unter dem Aspekt der Arbeitssicherheit sowie

• Auswertung und Bearbeitung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten aus dem Seefahrtbereich.

Bis auf weiteres ist die Dienststelle Schiffssicherheit noch für die Ausstellung des Fahrterlaubnisscheines zuständig. Bereits seit längerer Zeit ist der Wegfall des Fahrterlaubnisscheines geplant. Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels war noch nicht absehbar, wann der Fahrterlaubnisschein abgeschafft wird.

Das Referat »Seeschifffahrt und Fischerei« ist in der Hauptabteilung Arbeitssicherheit des Geschäftsbereiches Prävention am Hauptsitz der BG Verkehr in Hamburg-Ottensen eingerichtet worden und ist organisatorisch und räumlich komplett von der Dienststelle Schiffssicherheit getrennt.

d) Messtechnischer Dienst

Der Messtechnische Dienst ist für die Messung von Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen in der Seeschifffahrt zuständig. In diesem Zusammenhang führen die drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Messungen in See- und Landbetrieben durch und werten diese aus, beraten Reedereien, erarbeiten Stellungnahmen nach Gefahrstoffexpositionen, beteiligen sich an Fortbildungsveranstaltungen und führen Feldstudien durch. Ein Beispiel für die anwenderbezogene Arbeit des Messtechnischen Dienstes ist die Herausgabe der »Handlungsanleitung zur Hygiene und Wartung von Raumlufttechnischen Anlagen auf Seeschiffen«, die praktische Hinweise für den Umgang mit Klimaanlagen an Bord enthält.

Der Messtechnische Dienst gehörte vor der Fusion dem Seeärztlichen Dienst an. Jetzt ist er als »Referat See« Teil der Hauptabteilung Gesundheitsschutz des Geschäftsbereiches Prävention der BG Verkehr und am Hauptsitz der BG Verkehr in Hamburg-Ottensen angesiedelt.

e) Arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst (ASD)

Satzungsgemäß waren alle Unternehmen der See-BG an deren arbeitsmedizinischen Dienst angeschlossen. Ihre Verpflichtungen nach den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes – unter anderem die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit – mussten die Seefahrtunternehmen dagegen selbst organisieren.

Infolge der Fusion wird es zukünftig ein neues Angebot für Seefahrtunternehmen geben: Der »Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Dienst« – abgekürzt: ASD – wird die Gesamtbetreuung für die Bereiche Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik für Betriebe bis zu 30 Beschäftigten in einer Organisation bündeln. Wie bisher werden sämtliche frühere See-BG-Unternehmen arbeitsmedizinisch betreut werden; das neue Angebot der sicherheitstechnischen Betreuung wird allerdings nur Seefahrtunternehmen mit maximal 30 Mitarbeitern offen stehen. Größere Seefahrtunternehmen werden daher die sicherheitstechnische Betreuung weiter wie bisher entweder über eigene oder externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit organisieren.

Nach derzeitigem Stand werden die Seefahrtunternehmen durch die Außenstelle Küste der bereits seit längerem existierenden ASD Rhein-Ruhr GmbH (ASD-RR), einer 100%igen Tochter der BG Verkehr, betreut. Die früheren Arbeitsmediziner der See-BG werden Teil der Außenstelle der ASD-RR. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die ASD-RR organisatorisch und getrennt von der BG Verkehr getrennt. Die ASD-RR soll beraten, aber im Gegensatz zu den Technischen Aufsichtsbeamten des Geschäftsbereichs Prävention nicht kontrollieren.

Die ASD Rhein-Ruhr GmbH wird zukünftig für Seefahrtunternehmen unter anderem folgende Betreuungsleistungen erbringen:

• Beratung bei der Planung von Betriebs­anlagen, Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln, Gestaltung von Arbeitsplätzen

• Betriebsbegehungen

• Unfalluntersuchungen

• Sicherheitsunterweisungen

• Verkehrssicherheitschulungen

Die Außenstelle Küste der ASD Rhein-Ruhr GmbH wird ihre Betreuungsleistungen für die Seefahrtunternehmen voraussichtlich ab Sommer 2010 anbieten. Die darüber hinausgehende sicherheitstechnische Betreuung ist ab Oktober 2010 geplant.

Die früheren Arbeitsmediziner der See-BG sowie Verwaltungspersonal haben inzwischen Räumlichkeiten am Millerntorplatz 1 in Hamburg, in direkter Nachbar­schaft zur KBS-Regionaldirektion Hamburg, bezogen.

6. Bewertung

Die Fusionen der früheren Träger der See-Sozialversicherung in den letzten fünf Jahren haben tiefgreifenden Veränderungen nach sich gezogen, die auch Auswirkungen für die Seefahrtunternehmen hatten und haben. Auf der einen Seite wurden neue Angebote für die Schifffahrtsbetriebe eingeführt. Beispielsweise bietet der Vertrieb der Knappschaft individuelle Kundenbetreuung vor Ort und neue Schulungsangebote an. Im Bereich der Arbeitssicherheit werden zukünftig gerade kleinere Seefahrtunternehmen vom Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Dienst (ASD) profitieren.

Auf der anderen Seite haben die Fusionen zu einer Aufsplittung der Zuständigkeiten der früheren See-Sozialversicherung auf verschiedene Verwaltungsträger geführt. Das frühere Motto der See-Sozialversicherung »Alles unter einem Dach« gilt nicht mehr. Auch innerhalb der fusionierten Verwaltungsträger ist es zu Aufgabenverschiebungen gekommen; neue Organisationseinheiten wurden geschaffen. Für Seeleute und Seefahrtunternehmen ist es dadurch schwieriger geworden herauszufinden, welcher Ansprechpartner für welche Aufgaben zuständig sind. Insbesondere die Verteilung von Aufgaben, die früher durch die Schiffssicherheitsabteilung und den Seeärztlichen Dienst gebündelt wahrgenommen wurden, auf verschiedene Stellen erfordert von den beteiligten Personen in der Verwaltung ein hohes Maß an Koordination und Kundenservice.

Es bleibt abzuwarten, ob das von der Politik mit den Fusionen verbundene Ziel der Einsparungen durch größere Verwaltungsträger mittel- bis langfristig auch realisiert werden kann.

Verfasser:

Ass. jur. Christian Bubenzer

Dienststelle Schiffssicherheit

der BG Verkehr


Christian Bubenzer