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Am 6. Juni hat die Bundesregierung den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie bis Ende 2022 beschlossen. Im Rahmen der damit[ds_preview] einhergehenden Energiewende soll der Anteil der erneuerbaren Energien am deutschen Stromverbrauch von heute 17 % auf mindestens 35 % im Jahr 2020 und auf 80 % im Jahr 2050 ansteigen. Um die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Ausbau zu schaffen, ist ein mehrere hundert Seiten starkes Gesetzespaket auf den Weg gebracht worden. Eine tragende Rolle ist dabei der Offshore-Windenergie zugedacht, die gleich in mehreren Gesetzentwürfen thematisiert wird, unter anderem in der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes EEG.

Letztere beinhaltet die

• Integration des »Sprinterbonus« in die zwölfjährige Anfangsvergütung, die damit einheitlich 15 Ct/kWh betragen wird (nach dem bisher gültigen Erneuerbare-Energie-Gesetz wäre die Anfangsvergütung für Projekte nach 2015 auf 13 Cent gesunken);

• Verschiebung des Degressionsbeginns auf 2018;

• Einführung eines Stauchungsmodells (wobei noch Diskussionsbedarf in der konkreten Ausgestaltung besteht: nach den derzeitigen Plänen sollen die Betreiber von Offshore-Windparks optional eine Anfangsvergütung von 19 Cent pro Kilowattstunde wählen können, die dann allerdings nur für acht Jahre gezahlt würde – die Branche fordert hingegen eine Stauchung auf neun Jahre bei einer Vergütung von 19,5 Cent);

• Entfristung der Netzanbindungspflicht der Übertragungsnetzbetreiber (laut aktuellem Energiewirtschaftsgesetz haben nur solche Windparks Anspruch auf Netzanbindung, mit deren Errichtung bis Ende 2015 begonnen worden ist – diese Befristung soll wegfallen).

Zudem ist das KfW-Sonderprogramm »Off­shore Windenergie« mit einem Kreditvolumen von 5 Mrd. € mittlerweile offiziell gestartet. Darüber hinaus soll die Netzanbindung durch Sammelanbindung von Windparks (Clusteranbindung) erleichtert werden.

Am 8. Juli verabschieden sich sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat in die Sommerpause. Bis dahin soll nach dem Willen der Regierung über die eingebrachten Gesetze abgestimmt worden sein. Ein genauer Zeitplan stand angesichts des in allen Fraktionen vorhandenen Diskussionsbedarfs bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht fest.

aw