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Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat die Seeanlagenverordnung mit dem Ziel novelliert, die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Die[ds_preview] Novelle ist am 30. Januar 2012 in Kraft getreten.

Dazu sagte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer: »Windparks können nun schneller entstehen und den Strom schneller an Land bringen. Künftig genügt jetzt ein Verfahren. Es ergeht nur ein Planfeststellungsbeschluss, in dem alle Belange berücksichtigt werden. So können wir den Prozess zum Vorteil aller Beteiligter straffen und beschleunigen.«

Bisher mussten für denselben Standort bis zur Entscheidung mehrere Verfahren verschiedener Vorhabensträger durchgeführt werden. Das hat sowohl die Antragsteller als auch die beteiligten Behörden unnötig belastet. Künftig wird ein Zeit- und Maßnahmenplan das gesamte Verfahren bis zur Inbetriebnahme der Windenergieanlagen strukturieren. Die zuständige Planfeststellungsbehörde, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), erhält die Möglichkeit, das Verfahren durch Fristsetzung zu beschleunigen.

Das BMVBS kann mit dem Bundesmi­nis­terium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Kriterien für die Reihenfolge der Bearbeitung der Windparkanträge festlegen.

Ramsauer: »Ziel ist es, dass jene Vorhaben zuerst planfestgestellt werden, die vermutlich am ehesten Strom in das Netz einspeisen können. Dabei wird insbesondere die Nähe zur Küste und zu Stromleitungen berücksichtigt.«