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Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen beschlossen. Die Grundsatzentscheidung habe zwar lange gedauert[ds_preview], »mit der zügigen Erarbeitung des Gesetzes beim Maritimen Koordinator der Bundesregierung bin ich jedoch zufrieden«, bewertete Michael Behrendt, Präsident des Verbands Deutscher Reeder (VDR), die politische Entscheidung. Wichtig sei, dass auch internationale Sicherheitsunternehmen für den Einsatz auf deutschgeflaggten Schiffen zugelassen werden können. »Deshalb ist es erfreulich, dass sich das Verfahren wie von uns gewünscht an den Leitlinien der IMO orientiert«, so Behrendt. Zulassungen sollen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei befristet erteilt werden. Nach einer Änderung des Waffengesetzes wird die Hamburger Waffenbehörde Waffenerlaubnisse erteilen, der Einsatz von Kriegswaffen bleibt aber ausgeschlossen. Eine rechtliche Verpflichtung, auf Schiffen unter deutscher Flagge ausschließlich vom BAFA zugelassene Sicherheitsdienstleister einzusetzen, dürfe erst dann erfolgen, »wenn eine ausreichende Anzahl von Unternehmen zugelassen werden konnte, da sonst weitere Ausflaggungen drohten«, warnte Ralf Nagel, Geschäftsführendes Prasidiumsmitglied des VDR.