Print Friendly, PDF & Email

Ende November ist das Gesetzespaket zur Förderung der Offshore-Windenergie im Bundestag beschlossen worden. Unter Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrates[ds_preview] sollen die Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz ab 2013 in Kraft treten. Demnach sollen mögliche Entschädigungszahlungen durch die Netzbetreiber aufgrund von Verzögerungen beim Netzanschluss auf die Stromkunden umgelegt werden dürfen. In der Vergangenheit hatten Offshore-Windparkbetreiber wiederholt angegeben, die Errichtungsarbeiten zeitlich strecken zu wollen oder gar ganz zu stoppen, wenn der Netzanschluss nicht planmäßig erfolgen könne.

Netzbetreiber wie Tennet hoffen, durch die Minderung ihres finanziellen Risikos dringend benötigtes Kapital für Netzanbindungen von im Bau befindlichen Windparks von Investoren zu bekommen. Mit 5–20 % der Entschädigungen müssen sie laut der Gesetzesnovelle rechnen, wenn sie versprochene Termine nicht einhalten können oder Störungen zu verantworten haben. Die jährliche Obergrenze soll bei 110 Mio. € liegen. Der Rest kann auf die Stromkunden abgewälzt werden. Bislang sah der Gesetzesentwurf eine Höchstgrenze von 100 Mio. € vor – nicht pro Jahr, sondern je Schadensfall.

Vollständig unklar sei allerdings weiterhin die Finanzierung der anstehenden Netz-

ausbaumaßnahmen, mahnt Jörg Kuhbier, der Vorstandsvorsitzende der Stiftung Offshore-Windenergie: »Ein temporäres Engagement der KfW bei den nächsten drei bis vier Netzanbindungssystemen ist zwingend erforderlich.«

Zukünftig sei die Frage entscheidend, was ein Offshore-Netz leisten müsse. Aus Sicht der Stiftung ist die Vermaschung der Netzanbindungen untereinander dringend erforderlich, um die volkswirtschaftlichen Risi­ken zu minimieren und die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können.