Print Friendly, PDF & Email

Nach Angaben der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) passieren Unfälle in der Binnenschifffahrt am häufigsten durch Stürze. Jeder[ds_preview] Sturz auf dem freien Deck oder im Gangbord birgt dabei die Gefahr des Überbordgehens mit dem Risiko des Ertrinkens. Auch gute Schwimmer könnten in Situationen geraten, in denen sie sich nicht mehr selbst retten könnten. Dies sei beispielsweise dann der Fall, wenn ein Mensch bewusslos ins Wasser falle. In solch einem Fall sei das Ertrinken der Person sehr wahrscheinlich.

Durch einen Kälteschock und Unterkühlung steigt das Risiko des Ertrinkens zusätzlich. Ein Kälteschock tritt bei sehr hohem Temperaturunterschied zwischen Haut und Wasser ein und führt zur Hyperventilation, einem unkontrollierbaren Ein- und Ausatmen unter Wasser. Auch im Sommer kann durch starke Sonneneinstrahlung die Haut soweit aufgeheizt werden, dass ein solcher Schockzustand eintreten kann.

Sicherheit vor dem Ertrinken bietet die Rettungsweste, durch die auch ohne Zutun des Trägers eine stabile Schwimmlage im Wasser hergestellt wird. Dieser überlebenssichernde Schutz muss daher bei allen Außenbordarbeiten, beim Benutzen des Beibootes, bei Decksarbeiten, wenn die Gefahr des Überbordgehens besteht, bei Schnee und Eisglätte, beim Benutzen des Schwenkbaumes, beim Schleusen sowie beim Begehen von Hafenanlagen angelegt werden.

Den Nutzern steht eine große Auswahl an Rettungswesten zur Verfügung. Für den gewerblichen Einsatz sind nur automatisch aufblasbare Rettungswesten zugelassen, die mit einem CE-Zeichen versehen sein müssen.

Welche Rettungsweste für welchen Einsatz geeignet sei, müsse der Unternehmer entscheiden, nachdem er eine Gefährdungsbeurteilung erstellt habe, so die BG Verkehr. Hilfestellung bietet die BGR 201 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken. Zur Orientieren dienten aber auch Hinweise der Hersteller auf den Verpackungen.

Der Unternehmer ist verpflichtet, jedem Beschäftigten eine Rettungsweste zur Verfügung zu stellen und sie ihm persönlich zuordnen. Die Beschäftigten seien in der Handhabung zu unterweisen. Dabei sei die Bedienungsanleitung zu beachten, ferner seien praktische Übungen im Umgang mit der Weste durchzuführen.

Rettungswesten müssen mindestens einmal im Jahr von einem Sachkundigen geprüft werden, wobei das Ergebnis zu dokumentieren und diese Dokumentation an Bord mitzuführen ist. Darüber hinaus müssen sie regelmäßig gewartet werden. Die Wartungszyklen sind anhand der Plakette erkennbar, und richten sich nach den Herstellerangaben. Die Wartung darf laut BG Verkehr ausschließlich der Hersteller oder eine autorisierte Fachwerkstatt vornehmen.