Der Elbvertiefung droht eine monatelange Verzögerung. Grund ist der Einspruch eines bei der Auftragsaufgabe unterlegenen Unternehmens.

Zunächst ist der Beginn der Nassbaggerarbeiten für die Fahrrinnenanpassung der Elbe um zwei Wochen verschoben worden. Grund ist eine Beschwerde eines der beiden Unternehmen, die bei der Auftragsvergabe durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung leer ausgegangen waren.

Nachdem zuvor das Bundeskartellamt die Nachprüfungsanträge zweier Unternehmen zurückgewiesen hatte, wurde jetzt vom zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf ein vorübergehender Baustopp von zwei Wochen verhängt. Zusätzlich wurde auch ein Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung gestellt. Falls das Oberlandesgericht dem Antrag stattgibt, ist die Beauftragung der Baggerarbeiten bis zu einer Entscheidung des Gerichts nicht möglich.

»Das Bundeskartellamt hat eindeutig bestätigt, dass unser Vergabeverfahren korrekt und transparent war. Das bestärkt uns darin, die Baggerarbeiten im 2. Quartal dieses Jahres zu beauftragen. Daran halten wir fest«, sagte Hans-Heinrich Witte, Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

Man werde jetzt »unverzüglich« beim Oberlandesgericht Düsseldorf die Zurückweisung der Beschwerde und des Antrags auf eine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung beantragen. Sollte dem jedoch nicht entsprochen werden, werde sich der Zeitplan zur Umsetzung der Fahrrinnenanpassung der Elbe um etliche Monate verschieben. »Dies hat dann auch zur Folge, dass die Unterwasserablagerungsflächen nicht fertiggestellt werden können«, so Witte. Deren Herrichtung ist bereits im Gange. Wegen der engen Verzahnung der WSV- und HPA-Arbeiten sowie bestehender Abhängigkeiten im Bauablauf würde sich dies auch auf die Baggerarbeiten im Hamburger Bereich auswirken.