Um Reedereien in der Corona-Krise zu entlasten, erlaubt die Europäische Kommission den Mitgliedsstaaten, Hafengebühren flexibel zu regeln.
Demnach steht es den nationalen Hafenbehörden frei, [ds_preview]fällige Entgelte während der Corona-Pandemie zu stunden, zu ermäßigen oder sogar ganz erlassen. Die Krisenmaßnahme zielt auf eine Entlastung der Reeder ab, Hafenunternehmen werden zwar nicht explizit genannt, sind von der Regelung aber auch nicht ausgeschlossen, teilte der ZDS mit.
Im Rahmen der eigentlich geltenden Festlegung für die Erbringung von Hafendiensten (Port Package III) müssen die Mitgliedstaaten ein Hafenentgelt erheben, das dem EU-Wettbewerbsrecht genügt. Im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 ist es nun erlaubt, solche Gebühren zu stunden, zu reduzieren oder ganz zu erlassen.
Etliche europäischen Häfen, darunter Hamburg, Bremen und auch Antwerpen machen davon bereits Gebrauch.