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Das Bundesverkehrsministerium lockert wegen der Corona-Pandemie die Frist für die Betreiber von Traditionsschiffen zur Umsetzung der Sicherheitsvorschriften.

Nach dem Erlass [ds_preview]kann die BG Verkehr alle Sicherheitszeugnisse verlängern, bei denen die Umsetzungsfristen für die 2018 eingeführten Sicherheitsvorschriften in diesem und im kommenden Jahr ausläuft. Hierzu muss jedoch durch den Betreiber glaubhaft gemacht werden, dass die Umrüstung Corona-bedingt oder aus anderen berechtigten Gründen nicht möglich war.

Die Verlängerung des Zeugnisses könne allerdings mit Sicherheitsauflagen im Hinblick auf die Ausrüstung einhergehen. In jedem Fall muss aber ein System für die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen implementiert werden.

»Wir setzen uns dafür ein, dass die Traditionsschifffahrt in Deutschland erhalten bleibt. Da die Betreiber der Traditionsschiffe in der Regel keine Verantwortung für die verspätete Umsetzung trifft, erlauben wir jetzt diese Fristverlängerung«, sagt Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium.

Die 2018 eingeführte Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe betrifft unter anderem Vorgaben für die bauliche Beschaffenheit, den Brandschutz und die Ausrüstung mit Rettungsmitteln. Grundlage sind die Sicherheitsempfehlungen der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU).

Nur durch die Umsetzung der Vorschriften können historische Schiffe auch in Zukunft ihre Einstufung als »Traditionsschiff« behalten. Vom BMVI gibt es für sicherheitsrelevante Bau- und Ausrüstungsmaßnahmen ein eigenes Förderprogramm.