Streik, Die Lotsen an der Elbe fordern ein flächendeckendes Mobilfunknetz bis zur Deutschen Bucht
Foto: Thomas Wägener
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Aufgrund des Einbruchs der Passagierschifffahrt und der ungewissen weiteren Entwicklungen der Corona-Pandemie verlängert der Bund die Unterstützungsmaßnahmen für die Seelotsen bis zum Jahresende.

Die Verlängerung der Richtlinie [ds_preview]über die Gewährung von Billigkeitsleistungen als Beihilfe zur Aufrechterhaltung des Seelotswesens trat bereits am 23. Juli in Kraft.

Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: »Aufgrund des Einbruchs der Passagierschifffahrt und der ungewissen weiteren Entwicklungen der Corona-Pandemie bestehen für einzelne Lotsenbrüderschaften die existenzgefährdenden Auswirkungen der Pandemie weiter fort. Darum verlängern wir die Unterstützungsmaßnahmen für die Seelotsen bis zum Jahresende. Die Unterstützungsleistungen können nunmehr für die Monate Juli bis Dezember 2021 beantragt werden.«

Die freiberuflichen Seelotsen sind nicht berechtigt Kurzarbeitergeld oder andere Kompensationsmaßnahmen zu beziehen. Die Unterstützungsleistungen sind angelehnt an geltende Bestimmungen zur Kurzarbeit und tragen zur Aufrechterhaltung des Seelotswesens und damit zur Erfüllung der Bundesaufgabe bei. Ohne die finanzielle Unterstützung des Bundes in Form der Kompensation der Einkommenseinbußen könne nicht gewährleistet werden, dass ausreichende Leistungen von qualifizierten Seelotsen zur Verfügung stehen, heißt es. Die zum Teil massiven Verdienstausfälle beinhalten demnach die Gefahr, dass die Lotsen einen anderen Beruf wählen, um ihren Lebensunterhalt sichern zu können. Die Billigkeitsrichtlinie soll dem entgegen wirken.