Emissionen, Klima, Schiffsemissionen Emissionshandel Symbolbild
Zur Verringerung der Emissionen gibt es verschiedene Optionen ... © Selzer
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Shipmanager wollen im Rahmen des EU-Emissionshandels (ETS) nicht für die Emissionsreduzierung verantwortlich gemacht werden. Das ginge am Verursacherprinzip vorbei.

Die Europäische Kommission steht kurz vor der Verabschiedung von Rechtsvorschriften, die die Treibhausgasemissionen des Seeverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) einbeziehen werden.

Der Schiffsmanagementverband InterManager, der 80 % der weltweit größten Schiffsmanagementunternehmen vertritt, hat ein Positionspapier vorgelegt, um seine Bedenken hinsichtlich der Definition der für die Einhaltung des ETS zuständigen Stelle darzulegen. [ds_preview]

Die Kosten für die Emissionszertifikate tragen soll nach dem Willen der EU der Schiffseigner oder jede andere Organisation oder Person – also beispielsweise der Manager oder der Bareboat-Charterer –, die die Verantwortung für den Betrieb des Schiffes einschließlich der durch den International Management Code for the Safe Operation of Ships and for Pollution Prevention (ISM-Code) auferlegten Pflichten und Verantwortlichkeiten übernommen hat. Die Definition des Verantwortlichen Schifffahrtsunternehmens durch die EU ist also bisher recht weit gefasst. Schiffsmanager verwalten heute technisch fast 25 % der Weltflotte, Tendenz steigend.

In dem Papier von InterManager heißt es: »Das enorme finanzielle Risiko, das den Schiffsmanagern durch die überarbeitete ETS-Richtlinie auferlegt wird, steht in keinem Verhältnis zu dem vernachlässigbaren Einfluss, den die Manager auf die durch den Seeverkehr verursachten Emissionen haben. Indem sie die Maßnahmen zur Einhaltung und Durchsetzung der Vorschriften auf eine Partei ausrichtet, die weder der Verursacher ist noch einen wesentlichen Einfluss auf den Verursacher ausüben kann, verwässert die derzeitige Form der überarbeiteten ETS-Richtlinie die Anreize für die Verursacher, die Emissionen zu reduzieren, erheblich. Dies steht in direktem Widerspruch zum Verursacherprinzip, einem der wichtigsten Grundsätze der EU-Umweltpolitik.«

Kommission soll Rechtsvorschriften zum Emissionshandel »sorgfältig formulieren«

Man erkenne die Bedeutung der Verringerung der Treibhausgasemissionen im Seeverkehr an und begrüße Verordnungen, die der Schifffahrtsindustrie eine Dekarbonisierung ermöglichen sollen, einschließlich der Überarbeitung des EU-ETS, um die Emissionen des Seeverkehrs in seinen Geltungsbereich einzubeziehen, so der Verband.

Die Kommission solle aber die Verordnung »sorgfältig formulieren, um sicherzustellen, dass die richtigen Parteien im Mittelpunkt stehen«. »Bei einem Verursacher-System wie dem EU-ETS sollte die verantwortliche Partei diejenige sein, die die meisten emissionsrelevanten Aspekte kontrolliert, und nicht diejenige mit den niedrigsten«, meint der Verband.

»Als technische Schiffsmanager kümmern wir uns um Reparaturen, Wartung und Besatzung für und im Namen unserer Kunden, den Schiffseignern. Die meisten emissionsrelevanten Schlüsselaspekte eines Schiffes liegen außerhalb unserer Zuständigkeit – die Geschwindigkeit, die überwiegend den Verbrauch bestimmt, sowie das Fahrtgebiet der Schiffe werden vertraglich zwischen Reeder und Charterer im Chartervertrag vereinbart, ohne dass der technische Schiffsmanager daran beteiligt ist«, heißt es«.

»Kraftstoff und Motoren nicht Zuständigkeitsbereich des Managers«

Die Art des verwendeten Kraftstoffs, die Motoren und andere auf den Schiffen installierte Maschinen würden vom Schiffseigner bei der Bestellung oder dem Kauf des Schiffes festgelegt, was ebenfalls nicht in den Zuständigkeitsbereich des Managers falle.

Der Generalsekretär von InterManager, Kapitän Kuba Szymanski, kommentiert: »Es wäre offenkundig ungerecht, wenn die EU-Gesetzgebung zwangsweise vorschreiben würde, dass der Schiffsmanager das regulierte Unternehmen sein soll, dies wäre vergleichbar damit, den Betriebsleiter verantwortlich zu machen und nicht den Fabrikbesitzer.«

Unsichtlich der Bemühungen EU, die Gesetzgebung zum Emissionshandel an den ISM-Code anzugleichen, erklärt der Verband: »ISM befasst sich mit der Sicherheit des Schiffsbetriebs, bei dem wir als technische Manager ein Wörtchen mitzureden haben, da wir die Besatzung stellen, die das Schiff auf sichere Weise betreibt, sowie den verfahrenstechnischen Rahmen, der ihr dies ermöglicht. Das EU-ETS ist nicht auf die Sicherheit ausgerichtet, sondern zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen der Schifffahrt zu verringern, was andere Kraftstoffe, andere Maschinen und/oder niedrigere Geschwindigkeiten erfordert – alles Entscheidungen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des technischen Schiffsmanagers falle.«