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In der Europäischen Union (EU) entfallen rund 3-4% der gesamten CO2-Emissionen auf den Schiffsverkehr.

Die Initiative »FuelEU Maritime« will zu einer Senkung dieser Emissionen beitragen. Sie zielt deshalb darauf ab, die Verwendung nachhaltiger alternativer Kraftstoffe in der Schifffahrt und in den Häfen in Europa durch verschiedene Maßnahmen zu steigern. [ds_preview]

Die vor drei Jahren angekündigte Initiative zur Förderung von kohlenstoffarmen Treibstoffen in der Schifffahrt wurde gestern mit der Zustimmung der EU-Parlamentarier in Straßburg abschließend bestätigt.

Klaus Jürgen Strupp
Klaus Jürgen Strupp

»Gemeinsam mit der beschlossenen Einbeziehung des Seeverkehrs in den EU-Emissionshandel bildet die FuelEU Maritime den Rechtsrahmen, um die Emissionen im Seeverkehr zu reduzieren. Die IHK Nord hat sich für die norddeutsche maritime Wirtschaft in den EU-Konsultationsprozess eingebracht. Denn die langen Investitionszyklen im Schifffahrtssektor erfordern eine Regulierung, die Planungssicherheit und Zukunftsorientierung in der Energietransformation garantiert«, so Klaus-Jürgen Strupp, Vorsitzender der IHK Nord und Präsident der IHK zu Rostock.

EU-Initiative will Energieverbrauch senken

Nach der gestrigen Abstimmung muss die Treibhausgasintensität der an Bord von Seeschiffen verbrauchten Energie zukünftig deutlich verringert werden. Konkret geht es im Vergleich zum Jahr 2020 um eine Verringerung von 2% bis zum Jahr 2025 und um eine Verringerung bis zu 80% im Jahr 2050.

»Für die maritime Wirtschaft ist eine technologieoffene Formulierung der FuelEU Maritime besonders wichtig, so kann beispielsweise LNG weiterhin genutzt werden – wir freuen uns, dass wir dies erreichen konnten«, erklärt der IHK-Vorsitzende.

Neben der Nutzbarkeit von LNG hat sich die IHK Nord für eine Förderung der konkreten Anwendung von Wasserstoff in der Schifffahrt eingesetzt. Die Wirtschaft im Norden begrüßt den Angaben zufolge, dass die Verordnung eine Unterquote von 2% für Kraft- und Brennstoffe nicht-biogenen Ursprungs (RFNBO) ab dem Jahr 2034 vorsieht, sollte die Nutzung von RFNBO im Jahr 2031 nicht mindestens bei einem Prozent liegen.

Container- und Passagierschiffe müssen an die Steckdose

Auch für Landstrom legt die Initiative eine Nutzungsverpflichtung fest. Ab dem Jahr 2030 müssen Container- und Passagierschiffe, die mehr als zwei Stunden in einem Hafen innerhalb des europäischen Verkehrsnetzes TEN-V am Kai liegen, ihren gesamten Strombedarf durch Landstrom decken. Ab 2035 besteht für alle weiteren Häfen, an denen Landstrom angeboten wird, eine Nutzungspflicht.

»Die Hafenstromversorgung ist nicht an jedem Liegeplatz und für jedes Schiff das effizienteste Mittel zur Emissionsabsenkung. Die IHK Nord hat daher eine europaweite Verpflichtung zur Nutzung von Landstrom abgelehnt und Flexibilitätsvorschriften gefordert. Diese wird es nicht geben, daher ist es umso wichtiger, das Landstromangebot in die nationale Hafenstrategie einzuarbeiten. Zudem müssten auch die Hafenlastenzahlungen durch den Bund substanziell erhöht werden, um der nationalen Bedeutung der deutschen Seehäfen für die Wirtschaft gerecht zu werden. Die Priorität in der Erarbeitung der Strategie muss auf der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seehäfen liegen«, so Strupp abschließend.