Um den Ausbau der Offshore-Windenergie weiter voranzutreiben, hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) fristgerecht zum Jahresende 2023 zwei Planfeststellungsbeschlüsse für die Anbindung von Offshore-Windparks an die Übertragungsnetze erlassen.

Sie umfassen den Bau und Betrieb von Netzanbindungssystemen und Plattformen in den deutschen ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) von Nordsee und Ostsee. Dabei wird das so genannten 66 kV-Direktanbindungskonzepts umgesetzt, das den Bau zusätzlicher Umspannplattformen innerhalb der Offshore-Windparks entbehrlich macht. Es ist dem BSH zufolge der neue Standard für die Anbindung von Offshore-Windparks.[ds_preview]

BSH erteilt Genehmigung für die Ostsee

Mit dem Vorhaben »Ostwind 3« der 50Hertz Transmission GmbH hat das BSH erstmals einen Planfeststellungsbeschluss erlassen, der einem Übertragungsnetzbetreiber in der Ostsee den Bau und Betrieb sowohl des Netzanbindungssystems als auch der Umspannplattform ermöglicht.

Die Umspannplattform »Jasmund« liegt rund 42 km nordöstlich von Rügen in dem Gebiet »Westlich Adlergrund«. Die Gesamtlänge des Seekabelsystems beträgt von der Plattform bis zur Küste ungefähr 100 km. Rund 23,5 km führen durch die AWZ. Parkinterne Seekabel leiten den Strom von Windenergieanlagen direkt zur Umspannplattform. Um Stromverluste zu reduzieren, wird dort die Spannung von 66 kV auf 220 kV erhöht. Das Netzanbindungssystem kann bis zu 300 MW Strom übertragen. Das Vorhaben soll bis zum Herbst 2026 in Betrieb genommen werden.

Kompensation in der Nordsee gefordert

Mit dem Planfeststellungsbeschluss »DolWin4/ delta« hat erstmals die Amprion Offshore GmbH die Zulassung für ein Vorhaben in der AWZ der Nordsee erhalten. Die Konverterplattform »DolWin delta« liegt rund 45 km nördlich von Norderney. Mit einer Leistung von 900 MW wandelt sie Wechselstrom von den Windenergieanlagen in Gleichstrom um und führt ihn über das Seekabelsystem »DolWin4« ab.

Die Gesamtlänge des Seekabelsystems beträgt rund 60 km. Davon führen 26 km durch die AWZ. Wegen der Eingriffe in die Meeresumwelt, die mit dem Bau und Betrieb einhergehen, wurden die Realkompensationsmaßnahmen »Wiederansiedlung der Europäischen Auster« und Ersatzgeld angeordnet. Das Netzanbindungs-System soll bis zum Herbst 2028 in Betrieb gehen.

Um neben der Zugangsmöglichkeit per Schiff eine schnellere und leichtere Erreichbarkeit zu gewährleisten, verfügen beide Plattformen über Hubschrauberlandedecks.